Hafenarbeiterin gewinnt gegen Eurogate die Gewährung von Teilzeit

Dossier

TeilzeitarbeitDas LAG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 24.6.2019 (Az.: 5 Sa 61/18) das Hafenunternehmen „Eurogate“ verurteilt, dem seit fast zwei Jahren bestehenden Teilzeitwunsch einer Hafenarbeiterin und Mutter eines 7 Jahre alten Sohnes zu entsprechen. (…) Doch die Firma Eurogate war selbst zu einem von der Klägerin vorgeschlagenen Kompromiss nicht bereit. (…) Ungewöhnlich an dem ganzen Fall war, dass die über den Betriebsablauf sehr gut informierte Hafenarbeiterin dem Unternehmen eine Vielzahl ganz konkreter Einsatzmöglichkeiten aufzeigen konnte, die aber allesamt von Eurogate abgelehnt wurden. Es muss festgehalten werden, dass die Betroffene keinerlei Unterstützung durch den zuständigen Betriebsrat erhielt. Im Gegenteil: Innerhalb und ausserhalb des Prozesses berief sich das beklagte Unternehmen wiederholt a u c h auf den Betriebsrat. In einem Gespräch gemeinsam mit Betriebsrat und Arbeitgeber hatte der Vertreter des Betriebsrats der Klägerin gegenüber erklärt, sie, die Klägerin, solle „der Firma doch mal entgegenkommen“, ansonsten stünden ihr „viele Unannehmlichkeiten bevor“…“ Aus dem Rat & Tat Info 285 vom 24.6.2019 von und bei Institut für Arbeit – ICOLAIR externer Link und Aktualisierungen:

  • Eurogate kontra Hafenarbeiterin: Im Streit wegen Kündigung nach Antrag auf Teilzeitarbeit wird über eine außergerichtliche Einigung verhandelt New
    „… Der Streit begann damit, dass die Hafenarbeiterin einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt hatte. Beide Parteien sahen sich deshalb im Juni vergangenen Jahres vor dem Hamburger Arbeitsgericht wieder. Einige Monate später hatten sie sich auf einen Vergleich geeinigt. Aber gut eine Woche vor der Einigung hatte Eurogate der Frau schon gekündigt. Dagegen ging die Hafenarbeiterin vor – und bekam in erster Instanz Recht. Ebenso wie bei einer zweiten Kündigung Ende vergangenen Jahres. (…) Eurogate wollte das Urteil aber nicht hinnehmen und ging in Berufung – und genau darum ging es am Dienstag bei einem Termin vor dem Landesarbeitsgericht. Und wie es aussieht, könnte es eine außergerichtliche Einigung geben. Nun geht es offenbar um die Höhe der Abfindung. (…) Der Fall erinnert an einen Fall vor rund anderthalb Jahren. Auch da war eine Hafenarbeiterin vor Gericht gezogen, weil sie bei Eurogate in Teilzeit arbeiten wollte. Eine Verkürzung der Schichten sei bei der Hafenarbeit nicht möglich, hatte das Unternehmen argumentiert.“ Meldung vom 29. August 2023 im NDR externer Link
  • Änderungskündigung von EUROGATE gegen Heike R. durch LAG Hamburg als unwirksam erklärt! Anspruch auf Teilzeit auch im gewerblichen Bereich bestätigt 
    Beim heutigen Landesarbeitsgerichtstermin hat das Gericht gegen EUROGATE und für Heike R. entschieden. In der Presseerklärung des LAG heißt es: „Das Landesarbeitsgericht hat heute festgestellt, dass die Änderungskündigung einer Großgerätefahrerin im Hamburger Hafen unwirksam ist. Die von der Klägerin in einem Vorprozess erstrittenen Arbeitszeiten gelten fort. Zur Unwirksamkeit der Kündigung in diesem besonderen Einzelfall führe, dass sich das beklagte Unternehmen nicht darauf beschränkt habe, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin im dringenden betrieblichen Umfang zu ändern, sondern darüber hinaus gegangen sei.“
    ver.di HH und insbesondere die ver.di – HH – Frauen hatten im Vorfeld und vor dem Gerichtsgebäude mit Solidaritätsaktionen die Rücknahme der Änderungskündigung gefordert.
    „ver.di begrüßt das Urteil des LAG, die Änderungskündigung von Eurogate auch in der Berufung für unwirksam zu erklären. Aus unserer Sicht ist damit der Anspruch auf Teilzeit auch im gewerblichen Bereich bestätigt. Das freut uns sehr, wir hätten uns allerdings ein Stück mehr Klarheit über die Frage des darüber hinausgehenden Umfangs gewünscht und hoffen, dass dies in der Begründung des LAG-Urteils noch deutlicher wird.Nichtsdestotrotz lässt das Ergebnis erkennen, dass es sich lohnt, für die eigenen Interessen zu kämpfen und dass es richtig ist, ver.di an seiner/ihrer Seite zu sehen. Wir wünschen der Kollegin Heike R., die sich mutig gegen einseitige Entscheidungen gestemmt hat und für die stärkere Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingetreten ist, dass sie nun in Ruhe weiterarbeiten kann. Sie hat ein Stück dazu beigetragen, dass das Thema auch im Hafen mehr in den Fokus gerückt ist, ver.di wird diesbezüglich am Ball bleiben,“ so Sieglinde Frieß, stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Hamburg.  Nach Rücksprache zeigte sich Heike R. erleichtert und erfreut über das Urteil des LAG und sie drückte gleichzeitig den Wunsch aus, dass dies Signalwirkung für alle  Beschäftigten im Hamburger Hafen haben wird.“ Pressemitteilung vom 15.03.2021 beim ver.di Landesbezirk Hamburg externer Link
  • Solidarität mit Heike R. – Eurogate soll Änderungskündigung zurücknehmen! Arbeitsgerichtstermin am Montag, dem 15. März 2021 
    Am Montag, dem 15. März 2021 um 12:00 Uhr, findet eine ver.di-Solidaritätsaktion vor dem Arbeitsgericht Hamburg statt. ver.di HH fordert die Rücknahme einer Änderungskündigung durch Eurogate gegen Heike Röhrs. Eurogate ist gegen das ver.di-Mitglied mit einer Änderungskündigung vorgegangen, obwohl das Arbeitsgericht bereits entschieden hatte, dass die Kollegin ein Anrecht auf Teilzeitarbeit zu familienfreundlichen Arbeitszeiten hat. „Eurogate tritt den Geist des Teilzeitgesetzes mit Füßen, wenn es die Änderungskündigung aufrechterhält. Ein international aufgestelltes Unternehmen mit Millionenumsätzen ist in der Lage, familienfreundliche Arbeitszeitregelungen zu finanzieren und zu organisieren“, kritisiert Sieglinde Frieß, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Hamburg. „Eurogate bezeichnet sich als familienfreundliches Unternehmen. Wenn es aber ernst wird, sollen die Interessen von Frauen und Beschäftigten mit zu pflegenden Angehörigen zurückstehen. Soziale Verantwortung bedeutet auch, dass Eurogate sich bewegen muss, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirksam zu ermöglichen. Auch im gewerblichen Bereich muss Teilzeit realisierbar sein, deshalb hat dieser Prozess auch Auswirkungen für die Zukunft“, so Sieglinde Frieß. „Frauen werden im Arbeitsleben immer noch systematisch benachteiligt. Angefangen beim Lohn, über Aufstiegsmöglichkeiten, bis hin zur Doppelbelastung von Familie und Beruf. Wir kämpfen zusammen mit unserer Kollegin für die Rücknahme der Änderungskündigung“, erklärt Karin Schönewolf, Vorsitzende des Landesfrauenrates bei ver.di Hamburg. “Auch im gewerblichen Bereich mit Dreischichtbetrieb ist es über einen gewissen Zeitraum möglich, nur Frühschicht zu arbeiten, wenn es familiäre Verpflichtungen erfordern. Das ist ebenso für Männer, die Verantwortung für ihre Kinder oder Eltern übernehmen wollen, von großer Bedeutung.“ Pressemitteilung vom 12.03.2021 bei ver.di Hamburg externer Link zur Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht: Heike R. (Van Carrier-Fahrerin) gegen Eurogate am Landesarbeitsgericht. U 3 Saarlandstr., Osterbekstraße 96. Beginn 12 Uhr 30. Wir versammeln uns um 12 Uhr vor dem Arbeitsgericht. Kundgebungen sind angemeldet durch verdi und DIDF.
  • Nicht familienfreundlich: Eurogate verweigert Arbeiterin gewünschte Teilzeit-Stelle
    “Das Hafenunternehmen Eurogate rühmt sich als familienfreundlich, wurde dafür sogar ausgezeichnet. Doch ist das wirklich so? Eine Arbeiterin, die, weil sie Mutter geworden ist, gerne in Teilzeit gehen würde, liegt seit Jahren mit dem Terminalbetreiber im Clinch. Mitte März treffen sich beide Seiten vor Gericht. Heike Röhrs arbeitet seit mehr als 15 Jahren bei Eurogate. Die 40-Jährige liebt ihren Job im Hafen und möchte nichts anderes machen, als weiter draußen bei Wind und Wetter die großen Container zu verladen. Doch seit der Geburt ihres Sohnes vor acht Jahren ist das alles nicht mehr so einfach wie früher. Denn: Im Hafen wird rund um die Uhr gearbeitet. Es gibt eine Frühschicht, die um 6.30 Uhr morgens beginnt und um 15 Uhr endet. Eine Spätschicht, die um 14.30 beginnt und um 23 Uhr endet. Die Nachtschicht geht von 22.30 bis 7 Uhr. Für eine Familie wie die von Heike Röhrs ist das schwer zu organisieren. Denn Röhrs‘ Mann arbeitet ebenfalls bei Eurogate im gleichen Schichtmodell. Der Sohn kommt um 15 Uhr aus der Schule nach Hause. Seine Eltern oft erst um 0 Uhr, denn sie müssen noch den weiten Weg nach Schneverdingen fahren, wo sie wohnen. (…) Um die Situation zu entlasten, stellte sie 2017 einen Teilzeit-Antrag. Sie wollte kürzere Schichten arbeiten. Also sechs Stunden, statt acht. Eurogate lehnte das ab. (…) Da es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit-Arbeit gibt, reichte Heike Röhrs Klage ein. Das Gericht gab ihr Recht. Von da an arbeitete sie sechs Stunden täglich. Doch Eurogate gefiel das nicht. Ende 2019 erhielt die VanCarrier-Fahrerin eine Änderungskündigung, die ihre gerichtlich erstrittene Teilzeit-Regelung wieder aufhob. Seitdem arbeitet Röhrs an drei Tagen pro Woche Vollzeit. Wäre das die Frühschicht und Heike Röhrs um 16 Uhr zu Hause, wäre das für die Familie ein machbares Modell. Stattdessen erlebt sie eine Diensteinteilung, die sie als besondere Schikane empfindet: Eine Woche Frühschicht. Danach zwei Wochen hintereinander die Spätschicht. Also Heimkehr um Mitternacht. Heike Röhrs entschloss sich daher, gegen die Änderungskündigung, die ihr das Sechs-Stunden-Modell nahm, vorzugehen – und gewann erneut vor Gericht. Eurogate hat Berufung eingelegt. Daher der Prozesstermin am 15. März…“ Artikel von Nina Gessner vom 13.02.2021 in der Hamburger Morgenpost online externer Link – siehe dazu:
  • Solidarität mit Heike R. – gegen Änderungskündigung durch Eurogate. Teilzeitarbeit im Hafen – Nichts für Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Diskriminierung in der Hafenarbeit muss beendet werden!
    Beschäftigte haben auch in Hamburg ein Recht auf Teilzeitarbeit. Im Hafen scheint das offenbar nicht zu gelten. Eurogate Hamburg hat eine ver.di-Kollegin und Mutter mit einer Änderungskündigung bedroht, anstatt ihren gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit zu erfüllen. Was Heike R. bisher durchstehen musste, ist für ver.di Hamburg ein empörendes, schikanöses Vorgehen, mit dem die Kollegin vielleicht sogar zur Kündigung ihres Jobs als Van Carrier – Fahrerin veranlasst werden soll. Das Arbeitsgericht hatte die Teilzeit für Heike R. bereits im Juli 2020 als rechtens anerkannt. Geführt hat das allerdings dazu, dass der Arbeitgeber Eurogate über eine Änderungskündigung zur Lage der Arbeitszeit das durchgesetzte Recht in Frage stellt. ver.di Hamburg erwartet deshalb, dass Eurogate die Änderungskündigung gegen Heike R. sofort wieder zurücknimmt. (…)ver.di Hamburg erwartet, dass Eurogate jetzt sofort handelt, die Änderungskündigung zurücknimmt und die Teilzeitbeschäftigung zur Vereinbarkeit garantiert umsetzt! Der Landebezirksfrauenrat ver.di Hamburg hat eine Solidaritätserklärung für Heike R. verfasst (siehe Anhang). Dazu Karin Schönewolf, Vorsitzende des Frauenrates: „Schluss mit der Schikane gegen die Kollegin. Das Recht auf Teilzeitarbeit im Hafen würde nicht nur der Kollegin nützen, sondern auch den Vätern, die im Hafen arbeiten und sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen“ „Dieses konkrete Beispiel zeigt, wie tief die strukturelle Diskriminierung von Frauen und Eltern trotz aller guten Vorsätze und gesetzlichen Regelungen noch immer unsere Gesellschaft prägt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns alle solidarisch hinter jeden Einzelfall stellen,“ so Sandra Goldschmidt, stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Hamburg…“ Pressemitteilung von ver.di Hamburg vom 08.02.2021 externer Link – siehe auch

  • Erfolg einer Hafenarbeiterin –  Getrübt durch Gehässigkeiten des zuständigen Betriebrates 
    Wir hatten bereits über den Erfolg einer bei der Firma Eurogate beschäftigten Hafenarbeiterin berichtet, die beim Landesarbeitsgericht Hamburg im zweiten Anlauf ihr Teilzeitbegehren gegen den Widerstand des Unternehmens durchsetzen konnte. Die Firma hatte sich darauf berufen, daß in einem Drei-Schichten-Betrieb die Teilzeitbeschäftigung innerhalb der ersten Schicht nicht möglich sei. Die Betroffene war auf die begehrte Teilzeit wegen der Betreuung ihres mdj Sohnes angewiesen. Inzwischen hat die Firma mitgeteilt, dass sie das Tz-Begehren der Klägerin akzeptiere und gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegen werde. Wir begrüssen das ausdrücklich. Unklar ist noch, ob die Firma – wie in der Gerichtsverhandlung angekündigt – die Betroffene nunmehr freistellen wird und ob sie sogar eine Änderungskündigung ausspricht. In jedem Falle steht die Haltung der Firma in deutlichem Gegensatz zur Haltung einiger Betriebsratsmitgllieder, die der Betroffenen nicht nur von Anfang an jede Solidarität verweigert hatten sondern sie auch noch nach ihrem Erfolg bei Gericht auf übelste Weise diffamierten. Bei Facebook wurde sie von namentlich erkennbaren Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Begehrens als „Schmarotzer“ bezeichnet, als „Kuh“ und als „Flachzange“. Sie würde „nur an sich denken“ und zeige kein Verständnis für den „sozialen Arbeitgeber“. Andere Betriebsratsmitglieder und auch Gewerkschafter diffamierten auch den Anwalt der Betroffenen. In dem verwerflichen Verhalten solcher Betriebsratsmitglieder sehen wir die schlimmsten Auswirkungen des seit Jahrzehnten im Hamburger Hafen betriebenen „Comanagements“ der Betriebsräte: Sie verteidigen die (vermeintlichen) Interessen des Arbeitgebers gegen berechtigte Anliegen der Beschäftigten. Der Gipfel: Einer der Angreifer brüstete sich bei Facebook auch noch mit seiner Eigenschaft als ehrenamtlichen Richter (!) beim LAG Hamburg. Und und viele andere hat das sprachlos gemacht!“ Meldung im RAT & TAT Info 296 vom 30.6.2019 des Instituts für Arbeit – ICOLAIR
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=150765
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