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Wieder ein bayerisches Gericht im Dienst des türkischen Regimes

Union Solidarity International: Erdoğan uses ISIS to attack the KurdsDer Friedensaktivist Claus Schreer ist vor dem Amtsgericht München zu 70 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro verurteilt worden, weil er auf einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 17. Februar 2018 einen Wimpel der YPJ und ein Plakat mit der Forderung „Freiheit für Abdullah Öcalan“ mit der Abbildung Öcalans verwendet hat. Das Gericht sah den Straftatbestand der Verwendung verbotener Symbole als erfüllt und verurteilte den 80-jährigen Angeklagten am heutigen zweiten Prozesstag zu insgesamt 2800 Euro Geldstrafe. Schreer und sein Anwalt kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an. Wie Claus Schreer nach der Urteilsverkündung gegenüber ANF erklärte, sei er nicht überrascht, es handele sich um ein klassisches Urteil der bayerischen Justiz. Weder das Bild Öcalans noch die Forderung nach seiner Freilassung sei eine Straftat, das gleiche gelte für die YPJ-Fahne und die Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots. Er werde weiterhin „Freiheit für Öcalan“ fordern, wie er es bereits vor vierzig Jahren für Nelson Mandela getan habe…“ – aus der Meldung „Claus Schreer zu 70 Tagessätzen verurteilt – UPDATE“ am 26. März 2019 bei der ANF externer Link über ein neues Urteil der bayerischen Erdogan-Helfer. Zu diesem Urteil ein weiterer aktueller Beitrag und Hintergründe:

  • „Verleugnete Siegerinnen“ von Claudia Wangerin am 27. März 2019 in der jungen welt externer Link hebt zum Urteil in München unter anderem die Rolle des – leider nicht nur peinlichen – deutschen Außenministers einleitend hervor: „Laut Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) war der Sieg über den »Islamischen Staat« (IS) in Syrien »nur durch eine beispiellose internationale Zusammenarbeit, zu der Deutschland beigetragen hat«, möglich. Drei Tage nachdem Maas dieses Eigenlob über den Kurznachrichtendienst Twitter verbreitete, ohne die tatsächlich Beteiligten beim Namen zu nennen, ist am Dienstag in München erneut ein Aktivist verurteilt worden, der auf einer Demonstration für die syrisch-kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) Flagge gezeigt hatte. Der grüne Wimpel mit dem roten Stern, den die Kämpferinnen vor wenigen Tagen in Baghus auf Gebäudedächern hissten, wo zuvor die IS-Flagge geweht hatte, ist in Deutschland zwar nicht direkt verboten. Die Symbole der YPJ und der Volksverteidigungseinheiten YPG würden aber von der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) »usurpiert« – so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, der das Amtsgericht München am Dienstag im Fall von Claus Schreer folgte. Der heute 80jährige hatte beim Protest gegen die »Münchner Sicherheitskonferenz« im Februar 2018 sowohl den YPJ-Wimpel als auch ein Porträt des in der Türkei inhaftierten PKK-Gründers mit der Forderung »Freiheit für Abdullah Öcalan« getragen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft förderte er damit »den Zusammenhalt der PKK«…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=146471
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