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Erdogans schamlose Richter: Auch im Prozess gegen Rechtsanwälte werden Terror-Urteile gefällt

RAV: Solidarität mit den inhaftierten Anwältinnen und Anwälten in der Türkei am 24.1.2019: Tag des verfolgten Anwalts/der verfolgten AnwältinEin türkisches Gericht in Istanbul hat am Mittwoch 17 von 20 angeklagten linken Anwält*innen wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“ zu insgesamt 159 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anwält*innen der linken Anwaltsvereinigung ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği, deutsch: Verein progressiver Juristen), die im Anwaltsbüro des Volkes (Halkın Hukuk Bürosu, HBB) tätig waren, sitzen seit September bzw. November 2017 fast ununterbrochen in Untersuchungshaft. Ihnen wird unter dem Deckmantel der angeblichen „Leitung- und/oder Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation“ die engagierte Verteidigung ihrer Mandant*innen zum Vorwurf gemacht. Der prominenteste Angeklagte in dem Verfahren ist Selçuk Kozağaçlı, der heute zu elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Kozağaçlı war seit 2009 Vorsitzender des 1974 gegründeten Vereins ÇHD, der sich politischen Prozessen im Land annahm und in der Vergangenheit erfolgreiche Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte. Im November 2016 wurde die Vereinigung durch einen Erlass der Regierung unter dem Recht des Ausnahmezustandes verboten…“ – aus der Meldung „Hohe Haftstrafen für linke Anwälte“ am 20. März 2019 bei der ANF externer Link über den jüngsten der Schauprozesse des Regimes in der Türkei. Wir erinnern an: 24.1.2019: Tag des verfolgten (türkischen und kurdischen) Anwalts/der verfolgten Anwältin

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=146225
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