Outokumpu Nirosta in Krefeld: Abmahnungen und Neuwahl des Betriebsrats

Aktion Arbeitsunrecht: Meinungsfreiheit in der ArbeitsweltAbsurde Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglieder wegen Meinungsäußerungen per Flugblatt scheitern vor Gericht
Auch wenn der Krefelder Betriebsrat des finnischen Edelstahl-Produzenten Outokumpu Nirosta Anfang Februar 2019 komplett zurückgetreten ist, verhandelt das Arbeitsgericht weiter über den Fall eines Betriebsratsmitglieds, das zwei Abmahnungen kassiert hatte. Am 14. Februar verkündeten die Richter, dass die Abmahnungen nicht rechtens seien und aus der Personalakte des Mitarbeiters entfernt werden müssen. Im Dezember 2018 hatte die Personallleitung bereits ein Verfahren wegen ähnlicher Abmahnungen gegen ein weiteres Betriebsratsmitglied verursacht. Was war passiert? Die beiden Mitarbeiter sollen am 30. Mai 2018 ohne Zustimmung des Arbeitgebers Flugblätter verteilt haben, in denen es hieß, dass sich die Belegschaft darum sorge, dass das Stahlunternehmen in Krefeld übertarifliche Vergütungen einsparen wolle. (…) Die Richterin Karola Dicks-Hell bestätigte die Rechtmäßigkeit der Aktion und stellte klar, dass hier eine betriebliche Vereinbarung so oder so nicht greife, da die Aktion vor den Werktoren stattgefunden habe, und sie unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit falle. Diese gelte selbstverständlich auch für Betriebsratsmitglieder. Entsprechend muss die Abmahnung aus der Personalakte von K. entfernt werden. Wolfgang K. ist der Geschäftsführung von Outokumpu seit vielen Jahren als aktiver Kollege für die Rechte der Belegschaft bekannt und ein Dorn im Auge. (…) Nachdem vier Outokumpu-Mitarbeiter die Ergebnisse der Betriebsratswahl vom März 2018 angefochten haben und das ganze vor Gericht ging, ist der Outokumpu-Betriebsrat am 25. Januar geschlossen zurückgetreten. Noch bevor in zweiter Instanz über den Fall entschieden wurde. (…) Unmittelbar nach dem Rücktritt des Betriebsrats wurde unter Federführung der IG Metall ein fünfköpfiger Wahlvorstand gebildet, der am 15. Februar 2019 die Neuwahlen einleitete. Der neue Wahlvorstand ist dabei zum Teil identisch mit dem der fehlerhaften Wahl im vergangenen Jahr. Das soll laut einem Bericht der Rheinischen Post bereits zu Unmut in der Belegschaft geführt haben. Nur fünf Tage nach Beginn der Vorbereitung der Neuwahl, sei die Vorbereitung aufgrund von erneuten formalen Fehlern vom Wahlvorstand wieder abgebrochen worden. In der Belegschaft gebe es deshalb Forderungen nach einem gerichtlich eingesetzten, neuem neutralen Wahlvorstand
…“ Beitrag von Kevin Hoffmann vom 20. März 2019 bei Arbeitsunrecht externer Link

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