Politischer Druck: Zahl der Kirchenasyle stark zurückgegangen

Dossier

Kirchenasyl„Im vergangenen Jahr haben die Innenminister die Regeln fürs Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können nun auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Zahl der Fälle ist seitdem stark zurückgegangen. Das Innenministerium wertet das als Erfolg. (…) Im Juni vergangenen Jahres hatten die Innenminister von Bund und Ländern eine Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl beschlossen, nachdem sie den Kirchen zuvor mehrfach vorgeworfen hatten, sich nicht an Verfahrensabsprachen zu halten. (…) Aus den Zahlen des Ministeriums geht auch hervor, dass nur für einen geringen Prozentsatz der Kirchenasyl-Fälle das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung von sich aus den Selbsteintritt erklärte…“ Beitrag vom 6. März 2019 im MiGAZIN externer Link. Siehe zur u.E. einzigen Daseinsberechtigung von Kirchen:

  • Unzumutbare Abschiebungen: Zahl der Kirchenasyle deutlich gestiegen – wenig Umdenken bei den Behörden New
    „Die Zahl der Kirchenasyle ist 2023 weiter gestiegen. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr 1.514 Fälle gemeldet, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im Jahr davor lag die Zahl der gemeldeten Kirchenasyle bei 1.243, 2021 gab es 822 Fälle. Wie aus den Zahlen weiter hervorgeht, führen die Fälle nur selten zu Erfolg auf offiziellem Weg. Nur in neun Fällen machte demnach das Bundesamt im vergangenen Jahr vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch, das heißt, es übernahm die Zuständigkeit für die schutzsuchende Person, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderes EU-Land zuständig gewesen wäre. Bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle im Kirchasyl geht es darum, eine Überstellung in einen anderen EU-Staat zu verhindern. Auch in den Jahren zuvor war die Zahl der Selbsteintritte gering. (…) In 313 Fällen wurde 2023 die mit dem Kirchenasyl verbundene Bitte, eine Person nicht abzuschieben, negativ beschieden. Mehr als 1.100 Fälle erledigten sich auf andere Weise, „maßgeblich durch Ablauf der Überstellungsfrist“, wie es in der Antwort heißt. Läuft diese Frist ab, ist automatisch Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Sie liegt regulär bei sechs Monaten. Wenn die betreffende Person als „flüchtig“ angesehen wird, kann die Frist auf 18 Monate verlängert wurden. Ein politischer Versuch, dies auch auf Kirchenasyle anzuwenden, wurde gerichtlich gerügt. Das Bundesverwaltungsgericht wies dabei darauf hin, dass der Aufenthaltsort der Personen im Kirchenasyl bekannt ist…“ Meldung vom 27. März 2024 im MiGAZIN externer Link
  • Brutaler Polizeieinsatz in Schwerin, um 2 Söhne der 6köpfigen Familie einer in Afghanistan bekannten Frauenrechtlerin aus dem Kirchenasyl abzuschieben
    • Polizeieinsatz in Schwerin: Abschiebeversuch in Kirchengemeinde eskaliert
      „… Beim Versuch, zwei Männer für eine geplante Abschiebung abzuholen, ist die Polizei am Mittwochmorgen im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz auf Widerstand gestoßen. Den Angaben einer Polizeisprecherin zufolge sollten zwei 18 und 22 Jahre alte Männer abgeschoben werden. Die Lage habe sich jedoch anders entwickelt als geplant, denn eine Frau habe versucht, dies zu verhindern, so die Sprecherin. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Eine männliche Person sei mit Schnittverletzungen in den Räumlichkeiten von Polizisten angetroffen worden. Beide wurden dem Rettungsdienst übergeben und medizinisch behandelt. Gegen die Frau seien Strafverfahren wegen Bedrohung und Nötigung eingeleitet worden, so die Polizei. (…) Mittlerweile ist klar, dass es sich bei der Frau, die die Abschiebung zu verhindern versucht hatte, um die 47-jährige Mutter der beiden Männer und eine in Afghanistan bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin handelt, die in ihrer Heimat massiv bedroht wurde. Nach Angaben der Nordkirche sei der sechsköpfigen Familie über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Allerdings habe sich die Visumserteilung verzögert. Da den Angaben zufolge das Leben der Familie in Afghanistan zusehends gefährdet war und sich auch der Gesundheitszustand verschlechtert hatte, war die Familie in den Iran geflohen und von dort aus mit einem spanischen Visum nach Europa gelangt. (…) Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein Nora Steen betonte, eine solche bedrohliche und eskalierende Situation wie am Mittwochmorgen in Schwerin habe die Familie „massiv retraumatisiert“ und sei unzumutbar. „Ich bitte alle zuständigen Behörden, den Schutzraum Kirchenasyl zu achten“. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, sagte: „Hier wurde der Schutzraum einer schwer traumatisierten Familie, die in ihrer Heimat mit dem Tod bedroht wurde, verletzt“. Das Kirchenasyl sei seit dem vergangenem Freitag gewährt und der gängigen Praxis entsprechend allen zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben worden…“ Meldung vom 20. Dezember 2023 bei tagesschau.de externer Link
    • Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin: „Was für ein Weihnachtsgeschenk an Geflüchtete und an ihre Unterstützer*innen!“
      „Das allererste Mal wurde in Mecklenburg-Vorpommern die rote Linie überschritten und durch Polizei ein Kirchenasyl gebrochen. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern kritisiert das Vorgehen der Behörden aufs Schärfste. Im vorliegenden Fall sollten zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie von der Familie getrennt nach Spanien abgeschoben werden. Vor Ort eskalierte die Situation, so dass die Polizei die Räume aufbrach. Das ist ein erschreckendes Signal an Geflüchtete, die in Deutschland Schutz suchen. Nicht einmal zu Weihnachten dürfen sie sich sicher fühlen. Dieses Signal richtet sich aber auch an Kirchengemeinden, die nun verunsichert sind, ob sie Geflüchteten weiterhin Zuflucht und Hoffnung bieten können. Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in kirchlichen Räumen, denen bei Abschiebung Gefahr an Leib und Leben oder die Verletzungen ihrer Menschenrechte drohen. (…) Bundesweite Zahlen zum 05.12.2023 laut BAG Asyl in der Kirche: Wir wissen zurzeit von 455 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 643 Personen, davon sind etwa 105 Kinder. 428 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. Im Jahr 2023 wurden bereits 534 Kirchenasyle mit 776 Personen beendet.“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Dezember 2023 externer Link
    • Bundesweite Bedrohung der Kirchenasylpraxis: Gewaltsamer Kirchenasyl-Bruch in Schwerin
      Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.12.2023 externer Link des Abschiebungsreportings NRW und des Ökumenischen Netzwerkes Asyl in der Kirche NRW
  • Abschiebung nach Protesten verhindert: Kurdisches Ehepaar aus dem gebrochenen Kirchenasyl in Lobberich/Hinsbeck wird aus Abschiebehaft entlassen
    Auf breiten zivilgesellschaftlichen Protest hin hat die Stadt Viersen die Überstellung des kurdischen Ehepaars, das seit Mai 2023 Kirchenasyl in der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck (Stadt Nettetal, Kreis Viersen, NRW) gefunden hatte, gestoppt. Das Kirchenasyl war am 10.07.2023 durch die ABH Viersen gewaltsam geräumt worden. Nachdem die Abschiebung auf dem Weg zum Flughafen aus medizinischen Gründen abgebrochen werden musste, waren die beiden irakischen Staatsbürger*innen in Darmstadt in Abschiebehaft genommen worden. Ein erneuter Versuch einer sogenannten Dublin-Überstellung des Paars nach Polen war zunächst für Dienstag, den 25.07.2023 vorgesehen. Nach der Entlassung aus der Abschiebehaft kann das kurdische Paar in die Evangelische Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck zurückkehren…“ Pressemitteilung des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW und der Ökum. BAG Asyl in der Kirche vom 24.07.2023 externer Link
  • Erst Bruch des Kirchenasyls, jetzt droht die Abschiebung: Ehepaar darf nicht nach Polen abgeschoben werden! 
    Erst wurden sie gewaltsam aus dem Kirchenasyl geschleppt und in Abschiebehaft gesteckt, nun sollen sie morgen (Dienstag 25. Juli) abgeschoben werden: PRO ASYL, das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW und die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche protestieren gegen die geplante Abschiebung eines schwer traumatisierten Ehepaars nach Polen, kritisieren diesen seit Jahren einzigartigen, brutalen Bruch des Kirchenasyls und fordern die Behörden auf, das Ehepaar nicht abzuschieben und stattdessen den Fall erneut zu prüfen. Kirchenasyle müssen auch künftig geschützte Räume bleiben, die für die Behörden tabu sind, so dass sich Schutzbedürftige in kirchlichen Räumen sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass ihre Fälle gewissenhaft geprüft werden. (…)
    Doch in Polen drohen dem Ehepaar nicht nur Haftlager mit vergitterten Fenstern und Stacheldrahtzäunen, sondern auch die Verweigerung von rechtlicher und medizinischer Hilfe und damit menschenrechtswidrige Zustände.  „Polen hat ein massives Rechtsstaatsproblem, das sich gerade auch an der menschenrechtswidrigen Behandlung von fliehenden Menschen zeigt. Schutzsuchende werden systematisch in Lager gesperrt, die schlimmer sind als Gefängnisse – nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Dabei geht es nicht um einzelne Versäumnisse oder ein Fehlverhalten von einzelnen Verantwortlichen, sondern um systematische Verstöße gegen das Europa- und Völkerrecht“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL.
    Auch das Ehepaar hat Gewalt von polnischen Sicherheitskräften an der polnisch-belarussischen Grenze erlebt und lebt nun in großer Angst vor der Abschiebung nach Polen im Abschiebegefängnis
    …“ Pressemitteilung vom 24.07.2023 externer Link von Pro Asyl, Ökum. BAG Asyl in der Kirche und Ökum. Netzwerk Asyl in der Kirche NRW – siehe die Vorgeschichte hier direkt unten:
  • Netzwerk Asyl in der Kirche NRW kritisiert die Räumung eines Kirchenasyls in Nettetal und das Verhalten der Ausländerbehörde 
    „… Nach der Räumung eines Kirchenasyls im nordrhein-westfälischen Nettetal gibt es Kritik am Verhalten der Ausländerbehörde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) sprach von einem einmaligen Vorgang. „Wir sind überrascht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Räumungen eigentlich ausschließt“, sagte Dieter Müller, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft, dem „Evangelischen Pressedienst“. Zuletzt sei ein Kirchenasyl im Jahr 2014 in Augsburg beendet worden. Dieser Fall habe schließlich zu der Vereinbarung geführt, erläuterte er. Flüchtlinge im Kirchenasyl erhalten demnach eine Duldung, Kirchengemeinden müssen für jeden Fall ein Dossier beim Bundesamt einreichen. Wird die erneute Prüfung des Falls negativ beschieden, verlieren die Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus. Doch auch dann gebe es keine Räumungen von Kirchenasylen, sagte Müller. Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine gründliche Aufarbeitung dieses behördlichen Vorgehens. Das aus dem Irak stammende Ehepaar war am frühen Montagmorgen während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal festgenommen worden. Die Ausländerbehörde in Viersen war aktiv geworden, weil das Paar dort zuletzt gemeldet war. Der anschließende Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, sei jedoch von der Bundespolizei abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten habe. (…) Das Paar befindet sich nach Angaben der Stadt Viersen nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Es war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl. Die Stadt Viersen erklärte am Freitag, die Überstellung nach Polen werde vorerst weiter betrieben. Der Anwalt des Ehepaares hat nach Angaben des Netzwerks Asyl in der Kirche NRW einen Eilantrag eingereicht, um die Überstellung zu verhindern…“ Meldung vom 16. Juli 2023 im MiGAZIN externer Link
  • Freispruch für Ordensschwester wegen Kirchenasyl in zweiter Instanz
    „… Die Franziskanerin Juliana Seelmann ist vom Landgericht Würzburg im Berufungsverfahren wegen eines gewährten Kirchenasyls freigesprochen worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die eingelegte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg in diesem Fall zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Gericht verwies demnach auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 25. Februar 2022 in einem vergleichbaren Fall. Seelmann hatte zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen bei Würzburg gewährt, dafür hatte das Amtsgericht eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ gegen sie ausgesprochen. Sie sollte im Zusammenhang mit der Verwarnung 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Sowohl Seelmann als auch die Staatsanwaltschaft Würzburg hatten nach der Entscheidung im Sommer 2021 Berufung eingelegt. Die beschuldigte Ordensschwester hatte sich vor Gericht von Anfang an auf ihren christlichen Glauben und auf ihr Gewissen berufen. Dass die Berufung vor dem Landgericht Würzburg monatelang gar nicht terminiert wurde, lag an jenem Verfahren, in dem das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar entschieden hatte. Dort hatten die Richter den Kirchenasyl-Freispruch des Amtsgerichts Kitzingen für den Benediktiner-Mönch Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach bestätigt. Die Richterin am Würzburger Landgericht hatte gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Bamberg verwiesen.“ Meldung vom 19. Juli 2022 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Amtsgericht Bayreuth: Pfarrer wird wegen Gewährung von Kirchenasyl verurteilt – sein Rechtsanwalt spricht von einer exotischen Entscheidung 
    „Zwei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von 1.500 Euro: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Bayreuth am Montag gegen den Pegnitzer methodistischen Pfarrer Stefan Schörk, weil er einem jungen Iraner Kirchenasyl gewährt hatte. Das Urteil bestätigte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Bayreuth dem „Evangelischen Pressedienst“ auf Nachfrage. Der Rechtsanwalt des Pfarrers, Michael Brenner, sagte, dass dies zwar lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sei – also eine heutzutage sehr seltene Rechtsprechung. Dennoch überlege man, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Er sei überrascht über das „exotische“ Urteil, da es derzeit mehrere Prozesse zum Thema Kirchenasyl am Bayerischen Oberlandesgericht gebe, sagte Brenner. „Es geht hier generell um die Strafbarkeit von Kirchenasyl.“ (…) Der in Deutschland integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dort hätte er ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße leben müssen, so die Befürchtung der Familie und des Pfarrers…“ Meldung vom 9. November 2021 von und bei MiGAZIN externer Link
  • [Seehofer lenkt spät ein] BAMF entschärft Regeln für Kirchenasyl wieder 
    „Die Innenminister hatten die Hürden für Kirchenasyle so erhöht, dass Hilfe für Härtefälle fast unmöglich wurde. Nach Gerichtsurteilen lockert das Bundesamt die Regeln nun wieder. Die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ reagiert erleichtert. (…) Wie die Behörde am Donnerstag in Nürnberg mitteilte, werden Schutzsuchende im Kirchenasyl nicht länger als „flüchtig“ angesehen, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt ist. Das hat zur Folge, dass die sogenannte Überstellungsfrist in der Regel nicht mehr auf 18 Monate ausgeweitet wird. Diese Ausweitung hatte Kirchenasyle nahezu unmöglich gemacht und wurde von Gerichten infrage gestellt. Die Verlängerung der Frist ging auf einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2018 zurück. Dabei ging es um Dublin-Fälle im Kirchenasyl, also Schutzsuchende, für deren Aufnahme und Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Wird eine Überstellung innerhalb eines halben Jahres nicht realisiert, geht die Zuständigkeit automatisch zu den deutschen Behörden über. Um das „Aussitzen“ der Frist zu erschweren, entschieden sich die Innenminister für die Verlängerung. (…) Grundlage dafür war eine Regelung in der Dublin-Verordnung, die eine Frist-Verlängerung erlaubt, wenn der Asylbewerber als „flüchtig“ gilt. Nach Aussage der Kirchen wurde die Fristverlängerung für Kirchenasyle nach dem Beschluss der Innenminister zum Regelfall. Im vergangenen Sommer äußerte das Bundesverwaltungsgericht aber Zweifel an der Praxis, da der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden im Kirchenasyl in der Regel bekannt sei. Diesen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sowie weitere obergerichtliche Rechtsprechung würden nun umgesetzt, sagte ein Sprecher des Bamf. Er betonte aber auch, dass ein Kirchenasyl zu verlassen sei, wenn die Behörde entscheidet, dass kein besonderer, individueller Härtefall vorliege. „Die Einhaltung dieser Grundregeln ist essenziell, um die Akzeptanz des Kirchenasyls bei Behörden, Gerichten und Öffentlichkeit aufrechterhalten zu können und weiter zu stärken“, sagte er…“ Meldung vom 15. Januar 2021 beim MiGAZIN externer Link, siehe auch:

    • Seehofer lenkt spät ein: Sanktionen gegen Kirchenasyl werden aufgehoben
      Sieben Monate, nachdem ihn das Bundesverwaltungsgericht eigentlich dazu gezwungen hatte, lenkte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Streit um das Kirchenasyl ein. Es geht um sogenannte Dublin-Fälle. Das sind Flüchtlinge, denen eine Rückschiebung in den europäischen Staat droht, in dem sie während ihrer Flucht erstmals registriert wurden. Um vor Rückführung geschützt zu werden, sollen sie in Zukunft weniger Zeit im Kirchenasyl ausharren müssen. Dublin-Fälle machen den Löwenanteil der Kirchenasyle aus. (…) Im Sommer 2018 hatten die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen, mit allen Flüchtlingen im Kirchenasyl so umzugehen, als seien sie untergetaucht. Das heißt, Kirchengemeinden mussten sie nicht sechs, sondern 18 Monate lang beherbergen, um ihnen vorübergehenden Schutz zu gewähren. Es sei denn, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte einen Härtefall an. Das war zudem laut »Asyl in der Kirche« ab 2018 immer seltener der Fall. Für die Flüchtlinge bedeutete das: Sie waren 18 Monate von allen Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen. Die Kirchengemeinden, Klöster und Ordensgemeinschaften mussten 18 Monate lang für den Lebensunterhalt ihrer Gäste sorgen. Denn wer im Kirchenasyl ist, ist von staatlichen Leistungen ausgeschlossen. Die Kirchen müssen in dieser Zeit auch für medizinische Leistungen ihrer Gäste bezahlen. Hier springen konfessionelle Krankenhäuser oft ein, indem sie kostenlos behandeln. Im Juni 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass es rechtswidrig ist, Flüchtlinge im Kirchenasyl als untergetaucht zu betrachten. Zuvor hatten das bereits zahlreiche Verwaltungsgerichte so gesehen. Die Behörden wissen, wo sie sind und könnten sie theoretisch auch abschieben. Lediglich aus Respekt vor der Institution Kirche tun sie das nicht. Die Richter urteilten, dass die Frist, Menschen nach Südeuropa zu schicken, nach sechs und nicht nach 18 Monaten enden muss. Dennoch brauchte Seehofers Behörde sieben Monate, um das höchstrichterliche Urteil umzusetzen…“ Artikel von Marina Mai vom 14.01.2021 im ND online externer Link
  • Bamf: Anerkennungsquote im Kirchenasyl weiter gering 
    Die Zahl der Kirchenasyle geht weiter zurück. Der Erfolg für die Betroffenen auch: Nur drei Prozent der Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endeten in diesem Jahr mit der Anerkennung eines Härtefalls. Kirchenasyle haben auch in diesem Jahr bislang selten mit der Anerkennung eines Härtefalls geendet. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Nachfrage mitteilte, wurde in rund drei Prozent der von Januar bis Ende Juli entschiedenen Fälle eine „außergewöhnliche Härte“ festgestellt. Diese Verfahren endeten mit dem sogenannten Selbsteintrittsrecht. Das bedeutet, dass die Betroffenen in Deutschland bleiben können. Inhaltlich entschieden wurde den Angaben zufolge bis Ende Juli über 108 Kirchenasyle. Dem Bundesamt wurden nach eigenen Angaben in diesem Jahr 169 Fälle von Kirchenasyl mit insgesamt 241 Personen gemeldet, die einen sogenannten Dublin-Bezug hatten. Das bedeutet, dass ein anderer EU-Staat eigentlich zuständig wäre. Hinzu kamen laut Bamf acht weitere Kirchenasyle, die keinen Dublin-Bezug hatten…“ Meldung vom 26.08.2020 beim Migazin externer Link (im Abo)
  • Kirchenasyl: Mutter Mechthilds Mission – die Äbtissin eines Klosters vor Gericht 
    „Die Bedingungen, unter denen noch Kirchenasyl gewährt werden kann, sind härter geworden. (…) Erstmals in Bayern muss sich die Äbtissin eines Klosters vor Gericht verantworten, weil sie in ihrem Konvent Kirchenasyl gewährt hat. Die Staatsanwaltschaft Bamberg erhebt gegen die Ordensfrau den Vorwurf der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“, weil sie im Herbst 2018 durch „ein sogenanntes Kirchenasyl“ die Rücküberstellung einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin aus Eritrea nach Italien „verhindert“ habe, wie es im Strafbefehl an die Benediktinerin heißt. Da sich Mutter Mechthild Thürmer – sie ist Oberhaupt der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten – weigert, die im Strafbefehl auf 2500 Euro festgesetzte Geldstrafe zu zahlen, soll es vor dem Amtsgericht Bamberg zum Prozess kommen. Die für den 31. Juli angesetzte Verhandlung wurde allerdings am Montag kurzfristig abgesagt. Ein mögliches weiteres Verfahren gegen dieselbe Beschuldigte soll abgewartet werden, so das Gericht. „Als Christin stehe ich in der Pflicht, Menschen in der Not beizustehen. Ich verstehe nicht, warum ich dafür jetzt bestraft werden soll“, sagt die Ordensfrau am Telefon. Bei der Gewährung von Kirchenasyl – derzeit ist wieder eine Asylsuchende in Obhut der Abtei Maria Frieden – handele sie aus ihrem „christlichen Gewissen heraus“. Das gelte auch für den Fall, mit dem sich nun bald das Amtsgericht befassen wird: Die anvisierte Rückführung der eritreischen Asylbewerberin nach Italien drohte aus ihrer Sicht in einer Tragödie zu enden. Schon deshalb, weil die Asylsuchende dadurch von ihrem Mann getrennt worden wäre, der in Deutschland bereits als Asylbewerber anerkannt sei. Mittlerweile lebe das Paar mit einem gemeinsamen Kind im Raum Rosenheim. „Ja, und wie steht es hier denn um den im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie?“, fragt sich die 62-Jährige – von den problematischen Lebensbedingungen vieler Flüchtlinge in Italien ganz zu schweigen…“ Artikel von Dietrich Mittler vom 21. Juli 2020 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • BAMF: Flüchtlinge im Kirchenasyl haben kaum Chancen auf Erfolg 
    Kirchenasyl ist in Deutschland weitestgehend wirkungslos. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung vorgelegt hat. 2019 haben Kirchen in 464 Fällen das BAMF um erneute Prüfung gebeten. In nur 14 Fällen erklärte sich die Behörde als zuständig. (…) Die meisten Kirchenasylmeldungen kamen nach den Angaben des Bundesinnenministeriums aus Nordrhein-Westfalen (180), Bayern (110) und Hessen (78). Insgesamt meldeten Kirchengemeinden 635 Kirchenasyl-Fälle von Januar bis Dezember 2019. Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung auch nach einer Ablehnung des Bundesamtes verhindern, muss der Flüchtling 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Die Frist wurde 2018 erhöht. Für die Gemeinden ist das Kirchenasyl damit zu einem noch größeren Kraftakt geworden. Derzeit bestehen nach Angaben des ökumenischen Netzwerks „Asyl in der Kirche“ 410 Kirchenasyle bundesweit, 388 sind sogenannte Dublin-Fälle…“ Meldung vom 27.02.2020 beim Migazin externer Link
  • Abgelehnt: Kaum noch Erfolgschancen im Kirchenasyl 
    „… Die Aussichten für Flüchtlinge, nach einer Aufnahme ins Kirchenasyl dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen, sind deutlich gesunken. In gerade einmal fünf Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr bis Ende August die Zuständigkeit Deutschlands nachträglich anerkannt, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. In 292 Fällen blieb es bei einer Ablehnung der Behörden. Das Kirchenasyl als Korrektiv werde de facto verhindert, kritisierte die Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke). Der Rechtsstaat zeige damit Schwäche, nicht Stärke, kommentierte sie die Statistik. (…) Bei der Mehrheit dieser Fälle geht es um sogenannte Dublin-Verfahren, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Kirchengemeinden wollen in diesen Fällen verhindern, dass die Betroffenen in ein anderes EU-Land abgeschoben werden. Laut Bundesinnenministerium gab es Ende Juli insgesamt 30.201 Fälle in Deutschland, in denen ein anderer Mitgliedstaat für das Verfahren zuständig wäre. In mehr als 13.000 Fällen davon waren die Betroffenen ausreisepflichtig. Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung auch nach einer Ablehnung des Bundesamtes verhindern, muss der Flüchtling 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Die Frist wurde im vergangenen Jahr von damals sechs Monaten erhöht. Für die Gemeinden ist das Kirchenasyl damit zu einem noch größeren Kraftakt geworden. Nicht selten kümmern sich Ehrenamtliche komplett um die Versorgung von Einzelpersonen oder Familien…“ Meldung vom 9. Oktober 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Erster Fall der Kriminalisierung von Kirchenasyl in Bayern 
    „Zum ersten Mal hat ein bayerischer Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu einen Strafbefehl erhalten: er soll 4.000 Euro zahlen, weil er einem 22-jährigen Flüchtling aus Afghanistan Asyl gewährt hat. Die offizielle Begründung lautet „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“. Der Fall ging auch durch die Regionalpresse und hat es sogar in die Süddeutsche Zeitung geschafft. Dort wird allerdings mal wieder nichts zu den Hintergründen erwähnt. Reza Jafari kam 2015 nach Deutschland und hat sich trotz traumatisierender Erlebnisse bei der Flucht in kürzester Zeit bestens integriert: er lernte Deutsch, machten seinen Mittelschulabschluss, spielt mit Enthusiasmus im örtlichen Fußballverein und hat auch schon eine deutsche Verlobte, mit der er eigentlich seine Zukunft planen wollte. Ab 1. August diesen Jahres hätte er bereits eine Ausbildungsstelle gehabt. Bis dann plötzlich im April 2018 aus heiterem Himmel die Polizei auftauchte und Reza noch am selben Tag per Flugzeug nach Afghanistan abschieben wollte. Es ist der beherzten Hilfe des evangelischen Pfarrerehepaars Marlies und Ulrich Gampert zu verdanken, dass Reza Zuflucht in ihrer Kirche erhielt und dort über ein Jahr auf den Abschiebestopp wartete. Familie Gampert war es auch, die zusammen mit dem Helferkreis Asyl Lauben eine Petition auf Change.org startete, die inzwischen von fast 80.000 Menschen unterschrieben wurde. Dort sind auch die Hintergründe erklärt, warum es einem Todesurteil gleich käme, Reza nach Afghanistan abzuschieben (…) Auch Reza erhielt einen Strafbefehl über 900 Euro oder 90 Tagessätze, was ihn nun in den Augen der Justiz zum „Straftäter“ macht und er somit noch leichter abgeschoben werden kann. Im Oktober soll der Fall verhandelt werden. Es ist anscheinend wieder soweit gekommen: um Menschen vor dem Tod zu bewahren, müsste man sie eigentlich verstecken, da nunmehr weder normales Asyl noch Kirchenasyl gewährt wird…“ Bericht von Evelyn Rottengatter vom 21. Juli 2019 bei Pressenza Muenchen externer Link

    • Amtsgericht Sonthofen: Kirchenasyl-Prozess gegen Pfarrer eingestellt 
      Weil Pfarrer Ulrich Gampert einem Geflüchteten Kirchenasyl gewährt hatte musste er sich vor Gericht verantworten. Jetzt wurde das Verfahren gegen ihn und den Geflüchteten eingestellt. Die Kirche hätten gerne eine grundsätzliche Klärung bekommen. Das Amtsgericht Sonthofen hat das Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer Ulrich Gampert wegen der Gewährung von Kirchenasyl eingestellt. Es gebe im vorliegenden Fall lediglich eine geringe Schuld, begründete die Vorsitzende Richterin Brigitte Gramatte-Dresse ihre Entscheidung. Gampert muss jedoch eine Geldbuße von 3.000 Euro an das gemeinnützige „Haus International“ in Kempten zahlen, das sich unter anderem um Flüchtlinge kümmert. Die bayerische evangelische Landeskirche zeigte sich erleichtert. Auch das Verfahren gegen den afghanischen Flüchtling Reza Jafari stellte das Gericht wegen geringer Schuld ein. Dem 23-Jährigen wurde auferlegt, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der 64-jährige Gampert aus Immenstadt (Allgäu) hatte sich vor Gericht verantworten müssen, weil er und seine Kirchengemeinde den Flüchtling mehr als ein Jahr lang im Kirchenasyl beherbergt hatte. Die Justiz warf ihm deshalb „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor. Gampert hatte daher zunächst einen Strafbefehl über 4.000 Euro erhalten. Weil er dagegen Einspruch einlegte, landete der Fall vor Gericht. Jafari ging ein Strafbefehl über 900 Euro zu. Er legte ebenfalls Einspruch ein. Nach dem Urteil zeigte sich der Pfarrer erleichtert. Ihm sei wichtig, dass er lediglich eine Geldbuße zahlen müsse. Dies bedeute auch, dass Kirchenasyl damit nicht grundsätzlich als strafbare Handlung gelte, sagte Gambert: „Ich hatte den Eindruck, dass es vonseiten des Gerichts keine grundsätzliche Infragestellung des Kirchenasyls gibt.“…“ Meldung vom 20. September 2019 beim Migazin externer Link
    • Flüchtling geholfen: Pfarrer wegen Kirchenasyl vor Gericht
      „… Der bayerische evangelische Pfarrer Ulrich Gampert muss sich am Mittwoch vor Gericht verantworten, weil er einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat. Die Justiz wirft dem 64-jährigen Theologen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Sonthofen im Allgäu wird nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch auch ein Urteil erwartet. Der Immenstädter Pfarrer hatte mit seiner Kirchengemeinde den 23-jährigen afghanischen Flüchtling Reza Jafari mehr als ein Jahr lang im Kirchenasyl beherbergt. Gampert erhielt dafür einen Strafbefehl über 4.000 Euro. Erstmals wurde damit in Bayern ein Pfarrer wegen eines Kirchenasyls rechtlich belangt. Weil Gampert Einspruch einlegte, kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. (…) Die bayerische evangelische Landeskirche unterstützt den Pfarrer bei dem Verfahren finanziell. Der Prozess biete die Möglichkeit, grundsätzlich klären zu lassen, ob das Kirchenasyl „eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstelle“, heißt es in einer Mitteilung der Landeskirche. (…)Der betroffene Flüchtling Reza Jafari sitzt bei der Verhandlung ebenfalls auf der Anklagebank. Er hatte einen Strafbefehl über 900 Euro wegen unerlaubten Aufenthalts erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Jafari konnte das Immenstädter Kirchenasyl verlassen, nachdem der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags einen sechsmonatigen Abschiebestopp beschlossen hatte. Dieser ist bis November befristet.“ Beitrag vom 18. September 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
    • Anm.: Gilt die Kirche nicht als Völkerrechtssubjekt und kann deshalb nach Art. 100 (2) GG nicht nur das BVerfG verfassungskonform entscheiden?
  • Bund hebelt Kirchenasyl aus 
    „… Kirchenasyl besitzt in Deutschland eine jahrzehntelange Tradition – als zivilgesellschaftlicher Ungehorsam zum Schutz von Flüchtlingen aus christlicher und humanitärer Motivation. Doch die Aktivisten erhalten immer öfter eine Abfuhr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) fährt einen zunehmend harten Kurs. „Es wird überhaupt nicht auf die Argumente eingegangen, die von den Gemeinden vorgetragen werden“, klagt der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche von Westfalen, Helge Hohmann. „Das empfinden wir als zynisch.“ Rund 675 geflüchtete Menschen finden derzeit in 425 Kirchenasylen Schutz, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) berichtet. (…) „Die Praxis wird rigider“, beklagt Andreas Lipsch, der Interkulturelle Beauftragte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es gebe reihenweise „nicht nachvollziehbare Begründungen“, warum das Bamf Härtefälle nicht gelten lasse, berichtet Lipsch. So würden teilweise ärztliche Gutachten nicht mehr anerkannt. (…) Danach wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres 147 Fälle von geflüchteten Menschen im Kirchenasyl vom Bamf entschieden. Lediglich in zwei Fällen übernahm Deutschland den Fall und vollzog den „Selbsteintritt“. In den übrigen 145 Fällen wurde dies abgelehnt. (…) Möglicherweise hängt der neue Kurs mit dem Wechsel an der Spitze des Bamf zusammen. Dort hatte der aus dem bayerischen Innenministerium kommende Hans-Eckhard Sommer im vergangenen Jahr seine Vorgängerin Jutta Cordt abgelöst…“ Artikel von Pitt v. Bebenburg vom 17. Juli 2019 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • „Abschiebewahn“ – Bamf lehnt fast alle Fälle von Kirchenasyl ab 
    „… Fast alle Kirchenasyl-Fälle werden mittlerweile vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt. Im Jahr 2019 gab das Bundesamt bis Ende April in nur zwei Fällen dem Ersuchen von Kirchengemeinden statt, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, obwohl laut EU-Regelung eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig gewesen wäre. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im gleichen Zeitraum lehnte das Bamf demnach 145 Anträge von Menschen im Kirchenasyl ab. Die Linkspartei warf dem Bamf vor, humanitäre Grundsätze einem Abschiebewahn zu opfern. Die Quote der Kirchenasyl-Fälle, bei denen das Bundesamt besondere Härtefälle anerkannte und das Asylverfahren in Deutschland übernommen wurde, lag im Jahr 2019 bei lediglich 1,4 Prozent. 2018 waren es nach Angaben der Bundesregierung mit 77 von 647 Fällen noch fast zwölf Prozent. Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Kirchenasyl laut Bundesregierung in den ersten vier Monaten 2019 bei 250. Im gesamten Jahr 2018 waren es rund 1.520 Fälle. (…) Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke forderte das Bamf dazu auf, zu „einem verständigen und sorgsamen Verfahren zurückzukehren“. Die Kirchengemeinden setzten sich in vorbildlicher Weise ganz konkret für die Menschenwürde von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ein. „Es kann nicht sein, dass humanitäre Grundsätze dem um sich greifenden Abschiebewahn geopfert werden“, kritisierte Jelpke. Die Zahlen ließen vermuten, dass bewusst ein Exempel gegenüber den aktiven Kirchengemeinden statuiert werden solle, um sie und die Flüchtlinge zu entmutigen…“ Beitrag vom 11. Juni 2019 von und bei MiGAZIN externer Link
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