Der NSU-Richter: Schweigt vor dem Ausschuss

Der NSU war nicht zu dritt!Die Personalie war die Nachricht: Manfred Götzl, der fünf Jahre lang als Vorsitzender Richter den NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geleitet und im Juli 2018 die Urteile verkündet hat, war jetzt vom NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg als Zeuge geladen. Zum ersten Mal überhaupt stellte sich der Jurist öffentlichen Fragen zum Prozess. Der Auftritt war eine Enttäuschung, was auch am Ausschuss selber lag. Das Urteil von München ist noch nicht rechtskräftig. Beate Zschäpe ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die Angeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger aber befinden sich seither auf freiem Fuß. Götzl sitzt immer noch an der schriftlichen Urteilsbegründung. Zum Stand wollte er, von einem Reporter darauf angesprochen, nichts sagen. Ein Parlamentsausschuss, der einen Strafprozess untersucht: Im NSU-Komplex bilden sich immer weitere Zeit- und Handlungsebenen heraus, inzwischen die vierte, fünfte, sechste. Grund für die Ladung des Richters nach Potsdam waren die Zeugenauftritte des Brandenburger Ex-V-Mannes „Piatto“ (Carsten Szczepanski) und seines V-Mann-Führers Rainer G. im Prozess in München in den Jahren 2014 und 2015. Die SPD-geführte rot-rote Landesregierung wollte die Auftritte zunächst verhindern. Schließlich kam es zu einem einmaligen Prozedere: Beide Zeugen durften bis zur Unkenntlichkeit verkleidet vor Gericht erscheinen, mit mehreren Schichten Kleidung, Perücke und Brille. Szczepanski befindet sich seit seiner Abschaltung als V-Mann im Jahre 2000 im Zeugenschutz und trägt einen anderen Namen. Ursprünglich wollte das brandenburgische Innenministerium, dass seine Stimme verzerrt und die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde…“ – aus dem Beitrag „NSU-Richter lässt NSU-Ausschuss auflaufen“ von Thomas Moser am 14. Januar 2019 bei telepolis externer Link über einen bemerkenswerten Auftritt des Herrn Götzl

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=142793
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