»Sanktionierte essen vor Hunger sogar Blätter«. Über das Hartz-IV-System, das Ausspielen von Geflüchteten und Migranten gegen Betroffene sowie Erwartungen an das Verfassungsgericht

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldSusan Bonath in der jungen Welt vom 22. Dezember 2018 im Gespräch mit Dirk Feiertag externer Link, in dem der Leipziger Fachanwalt für Sozialrecht ein paar Vorurteile graderückt: „… Ich habe Menschen erlebt, die psychisch sehr krank waren und trotzdem bis auf 100 Prozent sanktioniert wurden. Die haben sich dann aus Abfallcontainern ernährt, haben vor lauter Hunger sogar Blätter gegessen. Das Elend ist wirklich unbeschreiblich. Ich musste hier schon Leuten erst einmal ein Mittagessen geben, weil sie völlig ausgehungert waren. Sie wären ohne die Notversorgung gar nicht im Stande gewesen, Termine wahrzunehmen oder mitzuarbeiten. (…) Die Kosten der Unterkunft sind neben den Sanktionen das Hauptproblem für die Menschen. In Leipzig sind die Angemessenheitsgrenzen extrem niedrig. Ein Alleinstehender muss hier eine Wohnung finden, die nicht mehr als etwa 335 Euro warm kosten darf. Eine Wohnfläche von mehr als 45 Quadratmetern gilt nicht mehr als angemessen. Selbst die wenigen Sozialwohnungen kosten dabei schon mehr, als es die Obergrenzen vorschreiben. Hartz-IV-Bezieher können also nicht einmal Sozialwohnungen nutzen…“ Frage: „In der Bevölkerung herrscht vielfach die Vorstellung, Flüchtlinge hätten nicht mit diesen Schikanen zu kämpfen, würden besser behandelt und bekämen mehr als Einheimische. In rechten Netzwerken tauchen auch schon mal Leistungsbescheide mit hohen Summen auf. Wie sieht die Realität aus?“ Antwort Dirk Feiertag: „Das ist perfide Propaganda. Erstens wird Geflüchteten, wenn sie anfangs Asylbewerberleistungen bekommen, auch das Geld gekürzt, wenn das Amt ihnen etwa mangelnde Mitwirkung vorwirft. Bis 2012 bekamen sie sogar weitaus weniger als Hartz-IV-Bezieher. (…) Die Leistung für einen Alleinstehenden beträgt beispielsweise 354 Euro, Hartz-IV-Bezieher bekommen aktuell 416 Euro. Auf rechten Websites findet man immer mal wieder Bescheide mit hohen Summen. Wohlweislich verbreiten sie nur die erste Seite. Denn sonst würden die Leser erkennen: Die Leute bekommen die hohen Summen gar nicht. So wird dort zunächst alles aufgelistet, neben den Regelsätzen auch die Beträge für die Unterbringung in Unterkünften. Diese fließen direkt an den Betreiber, entweder einen privaten oder die Kommune. Dort wird nicht zu knapp abkassiert. In Leipzig gehen rund 300 Euro pro Person an den Betreiber. Für eine siebenköpfige Familie sind das 2.100 Euro. Von diesem Geld sehen die Flüchtlinge gar nichts. Auf deren Kosten machen also Firmen Riesengeschäfte. Perfiderweise haben gar nicht so selten die Heimbetreiber selbst einen Bezug zur rechten Szene…“ Siehe zum aktuellen Hintergrund unser Dossier: Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

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