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Wenn Chile schon einen Präsidenten hat, der Sympathie für den Putsch deutlich macht: Dann kann auch die BRD-Justiz Mittäter frei sprechen… ECCHR protestiert

„Colonia Dignidad: Strafverfahren gegen Hartmut Hopp in Deutschland“ (ECCHR)Ein chilenisches Gerichtsurteil gegen den in Deutschland lebenden ehemaligen Arzt der Siedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, darf hierzulande nicht vollstreckt werden. Das Hopp zur Last gelegte Verhalten reiche nicht aus, um auch nach deutschem Recht eine Strafbarkeit zu begründen, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf (OLG). Es sei nicht zulässig, die Strafe hier zu verbüßen. Der Mediziner war nach Angaben des OLG in einem Prozess in Chile zu einer gut fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er dem früheren Siedlungschef Paul Schäfer Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern geleistet hatte. Nach den getroffenen Tatsachenfeststellungen würden Hopp allerdings keine »konkreten dienlichen Handlungen« vorgeworfen, betonte das deutsche Gericht. Dass Hopp der Leitung der Siedlung angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nicht, um eine Beihilfetat zu begründen…“ – aus der Meldung „Sektenarzt bleibt straffrei“ am 26. September 2018 in neues deutschland externer Link, worin auch noch kurz das „Wirken“ der Colonia Dignidad zusammen gefasst wird. Siehe dazu die Pressemitteilung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zu diesem Urteil und den Link zu dessen Dokumentation zu Hopps Taten in der Colonia Dignidad:

  • „COLONIA DIGNIDAD: IN DEUTSCHLAND IST WEITERHIN KEINE GERECHTIGKEIT IN SICHT“ vom 25. September 2018 ist die Pressemitteilung des ECCHR externer Link zum Urteil von Düsseldorf, in der unterstrichen wird:Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Fall Hartmut Hopp ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer der Verbrechen in der Colonia Dignidad. „Die Entscheidung aus Düsseldorf steht leider ganz in der Linie des Umgangs der deutschen Justiz und der Bundesregierung mit der Colonia Dignidad“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Die jahrzehntelange Blockadehaltung zur Aufarbeitung des Unrechtssystems in der Colonia Dignidad muss von höchster Stelle politisch beendet werden.“ Das ECCHR war an dem Verfahren in Düsseldorf nicht beteiligt, wird aber im strafrechtlichen Verfahren in Krefeld weiter daran arbeiten, Hopp und andere Verantwortliche für die Folter, den Medikamentenmissbrauch und die sexuelle Gewalt in der deutschen Sektensiedlung in Chile zur Verantwortung zu ziehen. „Die Staatsanwaltschaft Krefeld muss die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Hopp, die in Chile zur Verurteilung zu fünf Jahren Haft führten, endlich untersuchen“, forderte Kaleck…
  • „Colonia Dignidad: Strafverfahren gegen Hartmut Hopp in Deutschland“ beim ECCHR externer Link ist die Dokumentation der juristischen Anstrengungen des Zentrums in diesem Fall, in der es zum Hintergrund unter anderem heißt: „Gemeinsam mit Betroffenen und der Kooperationsanwältin Petra Schlagenhauf aus Berlin reichte das ECCHR im August 2011 Strafanzeige gegen Hopp ein. Die Staatsanwaltschaft Krefeld eröffnete kurz darauf ein förmliches Ermittlungsverfahren unter Berufung auf die Anzeige. Im Februar 2012 musste Hopp erstmals als Beschuldigter aussagen. Begleitend zu der Strafanzeige veröffentlichte die Organisation ein Dossier über Hopp, das dessen Rolle in der Colonia Dignidad beschreibt und Hinweise auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit als Mittäter oder mittelbarer Täter ausführt. Das Ermittlungsverfahren gegen Hopp in Deutschland gab vielen Opfern die Hoffnung, dass zu einer ernsthaften Aufklärung und Verfolgung zahlreicher schwerster Verbrechen in der Colonia Dignidad kommen könnte. Erste Ermittlungsansätze in Deutschland hatte es bereits 1988 gegeben. Damals leitete die Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren gegen Hopp ein. Darin wurden zahlreiche Zeug_innen gehört und im Jahr 2005 durch einen chilenischen Nebenklagevertreter eine Vielzahl von Unterlagen aus dem dortigen Verfahren eingereicht. Dennoch wurden die Ermittlungen nicht gezielt weitergeführt…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137886
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