[Studie] Unsichere Arbeit – unsichere Mitbestimmung. Die Interessenvertretung atypisch Beschäftigter

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld… Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind inzwischen weit verbreitet (Bundesregierung 2017). Je nach verwendeten Abgrenzungskriterien machen sie bis zu circa 40 Prozent aller abhängig Beschäftigten aus (Keller/Seifert 2013). In den vergangenen Jahren behandelten wissenschaftliche Analysen und öffentliche Diskurse ihre verschiedenen Probleme. Dabei fanden und finden die Institutionen des Arbeitsmarktes als Rahmenbedingungen – erstaunlicherweise oder nicht – kaum Beachtung, während andere Forschungsgegenstände, wie Individual- und Strukturmerkmale sowie soziale Risiken beziehungsweise Prekarität, deutlich häufiger behandelt werden. Allgemein, das zeigt die bisherige Forschung sehr klar, ist bei der Betrachtung des Themas die explizite und durchgängige Unterscheidung der verschiedenen Formen (Teilzeit, Mini- und Midijobs, Befristungen, Leiharbeit, Solo-Selbstständigkeit, Werk- und Dienstverträge) unverzichtbar, was Versuche monokausaler Erklärungen unmöglich macht. Der Einfluss der Interessenvertretungen als wichtige „Rahmenbedingung“ des Arbeitsmarktes steht im Mittelpunkt unserer Übersicht. (…) Die Ausgangssituation lässt sich folgendermaßen skizzieren: Gesellschaftspolitischer Anspruch und offizielles Ziel, welches Industriegewerkschaften als Teil ihrer Legitimationsbasis formulieren, ist die Interessenvertretung aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in Gewerkschaften und unter Einschluss der atypisch Beschäftigten sowie der Arbeitslosen. Faktisch gilt jedoch: „Die Industriegewerkschaften konzentrieren sich betriebs- und tarifpolitisch auf gut qualifizierte Beschäftigte. ver.di macht darüber hinaus Politik für prekär Beschäftigte“ (Hirschel/Krämer 2016: 20). Die Interessenvertretungen stehen somit vor dem Dilemma exklusiver versus inklusiver Solidarität (zur Einführung Stichweh/Windolf 2009). Dieses generelle Problem, das sich für verschiedene Organisationen und insbesondere Verbände stellt, ist keinesfalls neu. Für die Gewerkschaften verschärft es sich durch die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse in den vergangenen Jahrzehnten. Auch für die Zukunft ist zu vermuten, dass die Folgen der fortschreitenden Digitalisierung in eine ähnliche Richtung wirken werden (Keller/Seifert 2018). Die Ausbalancierung gestaltet sich in der Praxis…“ Aus der Einleitung der Studie der Otto-Brenner-Stiftung von Berndt Keller vom Juli 2018 externer Link (74 Seiten). Neu dazu:

  • [OBS-Studie] Unsichere Arbeit – unsichere Mitbestimmung: Die Interessenvertretung atypisch Beschäftigter New
    „… Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Gewerkschaften und Betriebsräte auf Umfang, Entwicklung und Struktur atypischer Beschäftigung? Welche Rolle wird diesen Beschäftigungsformen in Arbeitnehmervertretungen zugesprochen? Was können sie tun, damit die Gruppe atypisch Beschäftigter zukünftig besser vertreten ist? Mit diesen – bisher selten behandelten – Fragen beschäftigt sich Prof. Berndt Keller, ein Experte der Arbeits- und Sozialpolitik Deutschlands. Sein zentraler Befund lautet, dass die Interessen dieser Beschäftigten bisher nur unzureichend vertreten sind. Dies liegt zum einen daran, dass die Arbeitnehmervertretungen schon existierende Handlungsspielräume zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen atypisch Beschäftigter nicht konsequent nutzen. Zum anderen kann die neue OBS-Studie zeigen, dass auch die Politik aufgefordert ist, den Arbeitnehmervertretungen die richtigen Instrumente zur Verbesserung der Lage an die Hand zu geben…“ Pressemitteilung der Otto-Brenner-Stiftung vom 1. Oktober 2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=136734
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