Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zur „Zwangsverrentung“ im Rechtskreis des SGB II: „weiterhin in erheblichem Umfang“

Selbständige müssen künftig für die Rente vorsorgen - Bild von findus – wir danken!!!Ältere SGB-II-Leistungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, vorzeitig in Altersrente zu gehen („Zwangsverrentung“), sofern die rentenrechtlichen Voraussetzungen bestehen und kein Ausnahmegrund vorliegt. Für die betroffenen Personen bedeutet dies lebenslange Abschläge bei der Altersrente. Erstmals legt die Paritätische Forschungsstelle nun Schätzungen zur Zahl der Betroffenen vor. Offizielle Angaben über die Zahl der Betroffenen liegen nicht vor, da die Statistik der Rentenversicherung keinen Aufschluss darüber gibt, ob Anträge freiwillig oder unfreiwillig gestellt wurden. Auch die Bundesagentur für Arbeit erhebt dazu keine Zahlen. Die Paritätische Forschungsstelle unternimmt es deshalb mit der vorliegenden Kurzexpertise erstmals, den Umfang der Zwangsverrentungen näherungsweise zu bestimmen. Sie stützt sich dabei auf eine Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die diese für den Paritätischen vorgenommen hat. Dabei zeigt sich, dass Zwangsverrentungen weiterhin in erheblichem Umfang stattfinden, obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September 2016 meldete, Zwangsverrentungen „abgeschafft“ zu haben…“ Pressemitteilung vom 16.08.2018 externer Link zu Kurzexpertise Nr. 3 /2018 vom 15. August 2018 externer Link „Zwangsverrentungen im SGB II. Eine empirische Abschätzung der Auswirkungen auf Bestand und Abgänge von älteren SGB-II-Leistungsberechtigten“ von und bei Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=136226
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