Lehrbeispiel der – um jeden Preis begrenzten – NSU-Aufklärung: Der hessische Untersuchungsausschuss.

Der NSU war nicht zu dritt!Bouffier war damals als Innenminister für den Inlandsgeheimdienst und die Landespolizei zuständig. Er hat nach Überzeugung der Linksfraktion in den Wochen nach dem Kasseler Mord mehrfach die Unwahrheit gesagt, die Ermittlungen persönlich und ohne rechtswirksame Abwägung behindert und seine schützende Hand über den damaligen LfV-Mitarbeiter Andreas Temme gehalten. Dieser saß offensichtlich zum Tatzeitpunkt in Halit Yozgats Internetcafé, was er lange bestritt. Er dürfte die tödlichen Schüsse gehört haben, meldete sich aber nicht als Zeuge, geriet selbst unter Tatverdacht und verschweigt bis heute sein Wissen über die Tat. Temme »kann es nicht gewesen sein. Daraus kann man auch ableiten, dass der Mann unschuldig ist«, behauptete Bouffier im Juni 2006 im Landtagsinnenausschuss. Bouffier und die Spitze des LfV hätten schwere Dienstverfehlungen Temmes gezielt vertuscht sowie durch eine fragwürdige Sperrung der V-Leute die polizeiliche Aufklärung des Kasseler NSU-Mordes erheblich behindert und »Quellenschutz über Mordermittlung gestellt«, so der Abgeordnete Hermann Schaus am Mittwoch vor Journalisten in Wiesbaden. Zudem seien noch Monate nach dem Mord gegen die Opferfamilie Yozgat rechtswidrige verdeckte Ermittlungen gelaufen. Man habe sie »teilweise so behandelt, als wären sie keine trauernden Angehörigen und Zeugen, sondern Tatverdächtige«, heißt es im Minderheitsvotum…“ – aus dem Artikel „Die Verfehlungen von Volker Bouffier“ von Hans-Gerd Öfinger am 15. August 2018 in neues deutschland externer Link im Vorfeld der öffentlichen Vorstellung von Bericht und abweichenden Urteilen des hessischen Untersuchungsausschusses… Siehe dazu einen weiteren Beitrag:

  • „Aufklärung à la Bouffier“ von Claudia Wangerin am 16. August 2018 in der jungen welt externer Link zur selben Sachlage: „Laut Beweiswürdigung der Linksfraktion steht außerdem fest, dass Bouffier »persönlich zum Scheitern des Disziplinarverfahrens gegen Andreas Temme beitrug«. Die polizeiliche Vernehmung der von Temme geführten V-Leute habe Bouffier seinerzeit durch eine »rechtswidrige Sperrung« blockiert und die Ermittlungen zu dem Mord »erheblich behindert«, so das Fazit der Linken. »In anderen Bundesländern hätte all das längst zu Rücktritten geführt«, sagte Schaus am Mittwoch im Gespräch mit junge Welt. Die vierjährige Arbeit in dem Ausschuss habe sich dennoch gelohnt. »Wir haben die Herabstufung einiger Dokumente erreicht«, so Schaus – darunter auch 29 Seiten des insgesamt mehr als 240 Seiten langen LfV-Berichts über NSU-Bezüge und rechte Gewalt in Hessen, der 2014 zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft worden sei. Erst kürzlich herabgestufte Dokumente belegen, mit welchem Aufwand das LfV Hessen im Jahr 2012 die Einflussnahme auf den Zeugen Benjamin Gärtner alias »Gewährsperson 389« – Temmes Ex-V-Mann – betrieb. Unmittelbar vor Gärtners Vernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA) fand im LfV eine Besprechung mit folgendem Ziel statt: »Kontaktaufnahme mit GP 389 zwecks Zuführung eines Zeugenbeistandes (…). Ferner sollten im Anschluss an den Einsatz keine Unterlagen aufbewahrt werden.« Das geht aus der nachträglich verfassten dienstlichen Erklärung eines LfV-Mitarbeiters hervor…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=136177
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