Wohnungssuche: „Wer Mieter werden will, muss sich oft nackig machen“

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Fragebogen, Gehaltszettel, Schufa-Auskunft – auf einem angespannten Mietmarkt gehen Datenschutz und Wohnungssuche nicht mehr zusammen.“ Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt in einem Interview von Thomas Öchsner vom 20. Juli 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link, was der Vermieter wann wissen darf: „… Wer Mieter werden will, muss sich oft nackig machen. Viele bringen auf den engen Wohnungsmärkten in vorauseilenden Gehorsam zu Besichtigungsterminen Bewerbungsmappen mit, in dem alle nur denkbaren Unterlagen stecken, vom ausgefüllten Fragebogen über den Einkommensnachweis bis hin zur Schufa-Auskunft. Auf alle diese Daten haben Vermieter oder Makler aber zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch. Diese dürfen sie bei der ersten Kontaktaufnahme oder bei Besichtigungen, bei denen die Interessenten mit ihren Bewerbungsmappen Schlange stehen, gar nicht abfragen. (…) Der Mieter muss logischerweise seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben. Außerdem darf der Wohnungsanbieter fragen, ob der Interessent als Single oder zum Beispiel mit Familie und drei Kindern einziehen will, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt, wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt. Gefragt werden dürfte meines Erachtens auch, ob Haustiere gehalten werden sollen. Das war es aber auch schon. Ob schon beim ersten Kontakt zum Mietinteressenten die Frage erlaubt ist, ob das Jobcenter die Miete zahlt, halte ich für zweifelhaft…“

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