Europäischer Gerichtshof: Abschiebung von einem EU-Staat in einen anderen nur mit Zustimmung

Stop the EU war against migrants (oplatz.net)… Wollen EU-Mitgliedstaaten einen Flüchtling in ein anderes EU-Land überstellen, geht dies nicht ohne Zustimmung des Ersteinreisestaates. Eine Überstellung ohne Genehmigung des Wiederaufnahmegesuchs sei nicht zulässig, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines irakischen Flüchtlings. (AZ: C-647/16) (…) Die Dublin-III-Verordnung schreibe fest, dass eine Überstellungsentscheidung in einen anderen EU-Mitgliedstaat erst erlassen werden darf, wenn der Mitgliedstaat der Wiederaufnahme „stillschweigend oder ausdrücklich zugestimmt hat“. Die geltenden EU-Regelungen sehen für eine Wiederaufnahme von Flüchtlingen konkrete Fristen vor…“ Beitrag vom 1. Juni 2018 von und bei MiGAZIN externer Link

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