Mögliche Neuauflage der EU-Vorratsdatenspeicherung: Zeitlich begrenzt, aber verlängerbar

16.10.2015: Protest gegen Vorratsdatenspeicherung im Bundestag, Foto von Jakob Huber/CampactDa die Vorratsdatenspeicherung für die ganze EU rechtswidrig ist, sollen eben Daten einzelner Staaten oder Regionen auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Das diskutieren die EU-Mitgliedstaaten, wie aus Dokumenten von Rat und Bundesregierung hervorgeht. Dafür könnte eine „erneuerbare Speicheranordnung“ geschaffen werden. (…) Der Europäische Gerichtshof erklärte die in 2006 erlassene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung acht Jahre später für ungültig. In seinem Urteil vom Dezember 2016 knüpfte das Gericht die Speicherpflicht von Telekommunikationsunternehmen zudem an strenge Voraussetzungen. Die allgemeine und anlasslose Speicherung, wie sie einige Mitgliedstaaten beschlossen hatten, ist demnach nicht mit Unionsrecht vereinbar. Es darf sich nur um nationale Ausnahmeregelungen handeln, die auf das Notwendige zu beschränkt werden müssen. Die Maßnahme dürfe nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten herangezogen werden. Der Begriff der „schweren Straftat“ ist in der EU jedoch nicht einheitlich definiert. Unzweifelhaft gehört hierzu die Terrorismusgefahr, die vom Ministerrat jedoch inflationär in die Welt gesetzt wird. (…) Den Vorschlägen zufolge könnte das Verbot einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung umgangen werden, in dem nicht die gesamte EU, wohl aber einzelne Staaten oder ganze „Regionen“ davon betroffen wären. Über die Größe einer solchen „Region“ machen die beiden Papiere keine Angaben. Eine solche Anordnung wäre außerdem zeitlich befristet und könnte gemäß Konzept bei Bedarf verlängert werden. Auch hierzu bleibt der Rat zunächst vage, möglicherweise würde sich eine solche Regelung an anderen EU-Maßnahmen orientieren…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 30. Mai 2018 bei Netzpolitik externer Link

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