Haftantrag und Abschiebung – wie die Anhörung eines zwei Jahre alten Kindes aus Angola verläuft. Der Betroffene antwortet mit „Mama“

"Eure Asylpolitik tötet" - Demo am Flughafen München gegen die Abschiebungen am 220217Deutschland diskutiert über Abschiebungen: Geht es nicht konsequenter? Es geht. Das Amtsgericht Frankfurt hat vergangenen Freitag einen Angolaner in Haft geschickt. „Der/die Betroffene wurde über den Zweck der Anhörung informiert“, heißt es im Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung. „Er/sie erklärte: Den Antrag der Bundespolizeidirektion Frankfurt a.M.-Flughafen vom 7.5.2018 habe ich erhalten. Er wurde mir heute vollständig übersetzt und in einer Kopie ausgehändigt.“ Die Polizei fordert, den Angolaner am Airport unterzubringen, in der Unterkunft für Flughafenverfahren. Für abgelehnte Flüchtlinge wird das Gebäude zu einer Art Gefängnis. Es gibt nur noch einen Ausgang – ins Flugzeug. Der Angolaner ist ausreisepflichtig. Vor Gericht wurde eine „Freiheitsentziehungssache“ verhandelt, die Richterin stellt fest: „Der Haftantrag ist zulässig“, der Angolaner müsse bis zu seiner geplanten Abschiebung in der Unterkunft bleiben, im Transitbereich. Wer hier festsitzt, ist formal nicht eingereist nach Deutschland. „Die Haft ist auch im Hinblick darauf, dass der Betroffene minderjährig ist, verhältnismäßig“, schreibt die Richterin. Der „Betroffene“ ist zwei Jahre alt. (…) Auch die Geschwister des Jungen sitzen im Richterzimmer, zwei Stunden lang, sie sind fünf, neun und elf Jahre alt, berichtet der Anwalt. Fahlbusch kritisiert, dass kein Vertreter des Jugendamtes geladen wurde, und dass die Kinder seit Anfang April in der Unterkunft eingesperrt sind. Hier komme es immer wieder zu Suizidversuchen und Selbstverletzungen; allein 2017 waren es 18, dazu kommt ein Suizid…“ Artikel von Bernd Kastner vom 19. Mai 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link

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