Frischpack: Unterdrückung einer kämpferischen Betriebsrätin

[DGB-Kampagne] Stop Union Busting„Gestern und heute kämpft die bisherige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Firma Frischpack in Mailing, Monika Anzill, vor Gericht gegen ihre fristlose Kündigung und den Ausschluss aus dem Betriebsrat. Monika Anzill … verteilte vor dem Betriebstor ein Flugblatt. Es trug die Überschrift: „Nicht den Profit – das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt!“ Darin prangerte die Kollegin Leiharbeit, Werksverträge und Befristungen bei Frischpack an. Daraufhin kündigte die Frischpack-Geschäftsleitung ihr fristlos und belegte sie mit Hausverbot. Aus dem Betriebsrat wurde sie infolge ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Betriebsrat angewiesen haben, Überstunden zu genehmigen. Obwohl die Vernichtung von 50 der 220 Arbeitsplätze im Raum stand. Dieses Vorgehen kritisierte Monika Anzill. (…) Nach ersten Berichten ihres Anwalts ist das Verfahren gegen Frischpack gestern vor dem Arbeitsgericht Rosenheim „sehr positiv“ verlaufen. Mit dem Urteil ist aber erst in den nächsten Tagen zu rechnen. In dem Verfahren heute ging es um eine einstweilige Verfügung zur weiteren Betriebsratstätigkeit bei Frischpack. Die Kündigung und der Ausschluss aus dem Betriebsrat müssen vom Tisch. Die volle Solidarität mit Monika Anzill ist gefragt.“ Bericht vom „Unterstützerkreis für die Wiedereinstellung von Monika Anzill“ vom 19. April 2018 bei Rote Fahne News externer Link. Siehe dazu:

  • Frischpack gegen engagierte Mitarbeiterin: A. erneut gekündigt worden New
    Die Firma Frischpack GmbH unter den Geschäftsführung von Marian Heinz und Horst Luchtefeld versucht seit zwei Jahren die ehemalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Monika A. durch Kündigungen loszuwerden. Bereits im vergangenen Jahr hob das Arbeitsgericht Rosenheim eine Kündigung und den Ausschluss der Mitarbeiterin aus dem Betriebsrat als rechtswidrig auf. Nun ist A. erneut gekündigt worden. Kündigung wegen Ausübung der Meinungsfreiheit? Mehr als 25 Jahre arbeitet Monika A. bereits in dem bayerischen Frischpack-Werk in Tuntenhausen, als sie im September 2017 einen Offenen Brief an die NGG vor dem Betriebstor und einem Supermarkt verteilt. Als Reaktion darauf wird die damals stellvertretende Betriebsratsvorsitzende fristlos gekündigt, mit einem Hausverbot belegt und aus dem Betriebsrat ausgeschlossen. (…) Am 18. April 2018 wurde der Fall schließlich vor dem Rosenheimer Arbeitsgericht verhandelt. (…) Der Vorsitzende Richter Alexander Winklmann sah indes keine arbeitsrechtlichen Verstöße durch Monika A. Das Flugblatt sei nicht diffamierend gewesen und kein Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung. Auch dürfe die Meinungsfreiheit von Mitarbeitern und Betriebsratsmitgliedern nicht auf betriebsinterne Sitzungen und Vereinigungen wie Gewerkschaften beschränkt werden. Die Kündigung sei deshalb unwirksam. (…) Am 19. April 2018 bestätigte dann auch das Landgericht München, nach nicht einmal 15 Minuten Verhandlung, dass auch der Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtswidrig war. Am 12. Februar wurde Monika A. nun erneut von Frischpack gekündigt. Dieses mal wurde die Kündigung als verhaltensbedingt begründete. Obwohl sie keine Abmahnungen bekommen hatte oder es andere Beschwerden über ihre Arbeit gebe, so A. Vielmehr scheint klar, dass hier eine Kollegin entlassen werden soll, die sich seit Jahren für die Interessen der Belegschaft stark macht. Am 21. März fand der Gütetermin zur von Monika A. eingereichten Kündigungsschutzklage statt…“ Bericht bei Arbeitsunrecht in den Frontberichten vom 9. April 2019 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=131188
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