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Nach dem ersten Streik: In der Schweiz wird Uber als „normaler“ Arbeitgeber gesehen

Uberfahrer streiken in Genf Februar 2018Das SECO bestätigt die Einschätzung der Unia: Bei der Zusammenarbeit von Uber mit zwei Genfer Unternehmen handelt es sich um ein Personalverleih-Konstrukt. Daraus folgt eindeutig: Uber ist als Arbeitgeber zu betrachten – mit allen damit verbundenen Pflichten. Im Dezember streikten rund 30 Uber-Chauffeure in Genf. Die Chauffeure sind bei «Partnerunternehmen» von Uber angestellt, arbeiteten aber ausschliesslich für den US-amerikanischen Fahrdienst. Vergangenen Dezember streikten sie wegen skandalös tiefer Löhne (unter 10 Franken pro Stunde) und ausstehender Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber.  (…) Jetzt hat das SECO in einem Fall entschieden, dass es sich bei dem Konstrukt um Personalverleih handelt. Daher muss der entsprechende Gesamtarbeitsvertrag (GAV Personalverleih) angewendet werden. Die Fahrer/innen können also vor Gericht den Mindestlohn des GAV Personalverleih einfordern“ – aus dem Beitrag „SECO bestätigt: Uber ist ein Arbeitgeber“ am 19. März 2018 bei der Unia externer Link über die entsprechende Entscheidung des Staatssekretariats für Wirtschaft.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=129822
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