Kündigungsschutzverfahren gewonnen! ArbG Mönchengladbach: Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird, obwohl ein Beschäftigungsbedarf durchgehend besteht
„Die erste Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach hatte über die Kündigung einer Mitarbeiterin eines Zeitarbeitsunternehmens zu entscheiden. Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2013 bei der Beklagten in Teilzeit beschäftigt. Sie war durchgehend bei einem Einzelhandelsunternehmen als Kassiererin eingesetzt.
Der Kunde lehnte einen Einsatz der Klägerin über den 31.12.2017 hinaus ab. Das Zeitarbeitsunternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin daraufhin betriebsbedingt aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeit zum Ablauf des Jahres 2017. Gleichzeitig sagte es der Klägerin zu, sie ab dem 02.04.2018 wieder einzustellen. Die Klägerin hat gegen die Kündigung Klage erhoben und argumentiert, die Kündigung sei nur ausgesprochen worden, um ihren Anspruch aus § 8 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf diejenige Vergütung, die auch den Stammkräften des Einsatzbetriebes gezahlt werde, zu verhindern. Dies reiche zur Rechtfertigung der Kündigung nicht aus (…) Das Gericht hat der Klage stattgegeben und die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt. Der Arbeitgeber habe nicht dargelegt, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für die Klägerin für einen hinreichend langen Zeitraum fortgefallen sei. Die fehlende Einsatzmöglichkeit für drei Monate und einem Tag sei insoweit nicht ausreichend. Es sei Sinn und Zweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, dem Einsatz von Leiharbeitnehmern zur Erledigung von Daueraufgaben entgegenzuwirken. Dadurch, dass die Beklagte fast ausschließlich für das eine Einzelhandelsunternehmen tätig sei, würde die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes praktisch aufgehoben, wenn allein die fehlende Einsatzmöglichkeit zur Rechtfertigung der Kündigung ausreichen würde. In einem solchen Fall sei auch der Grund für die fehlende Einsatzmöglichkeit zu berücksichtigen.“ Pressemitteilung des LAG Düsseldorf für das ArbG Mönchengladbach vom 20.03.2018 zum Aktenzeichen 1 Ca 2686/17
Siehe dazu den Kommentar von Daniel Labrow, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Neuss:
„Es handelt sich hierbei um einen Präzedenzfall als Resultat der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), zu dem bislang offenbar noch kein Urteil ergangen ist. Dieses Urteil ist für alle über einen längeren Zeitraum bei einem Entleiher eingesetzten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bedeutsam, die zur Vermeidung des bei einem mehr als neunmonatigen Einsatz bei einem Entleiher gem. § 8 Abs. 4 AÜG entstehenden Anspruchs auf die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft oder mit der Begründung, dass für wenige Monate keine Einsatzmöglichkeit bestehe, gekündigt worden sind. Geklagt hatte eine Leiharbeitnehmerin, die als solche von Beginn ihres Arbeitsverhältnisses an fünf Jahre in einem Real-Supermarkt an der Kasse beschäftigt war, gegen eine Kündigung zum 31.12.2017. Gleichzeitig mit der Kündigung hatte das Zeitarbeitsunternehmen die Wiedereinstellung zum 02.04.2018 zugesagt. Dies nicht ohne Grund, denn bei einer solchen mehr als dreimonatigen Unterbrechung wäre gem. § 8 Abs. 4 S. 4 AÜG kein Anspruch auf Equal Pay gegeben. Das Zeitarbeitsunternehmen hatte diese Kündigung damit begründet, dass seine angeblich nahezu einzige Kundin Real die Klägerin zur Vermeidung des im Zuge der Änderung des AÜG mit Wirkung zum 01.04.2017 nun ab dem 01.01.2018 entstehenden Equal-Pay-Anspruchs nicht mehr weiter beschäftigen wolle und für sie keine andere Einsatzmöglichkeit bestehe.“
Wir danken und gratulieren! Möge dieses Urteil alle ausbremsen, die zur Umgehung des equal pay im Gesetz (wenn auch viel zu spät, da nicht ab dem ersten Tag) sich nun offenbar immer öfter der Kündigung bedienen… Daher wäre auch eine Berufung gegen das Urteil überraschend, um es nicht beim Landesarbeitsgericht zu „verfestigen“…
3. Politik » Gewerkschaften » Gewerkschaften in Deutschland » ver.di
ver.di und die Eintracht. Peter Balluf über die neue Rechte und die Betriebsratswahlen
„… Wenn nun der DGB-Bundesvorsitzende Rainer Hoffmann aus seinem »Elfenbeinturm« heraus befindet, dass es immer schon (linke) und rechte gewerkschaftsfeindliche Positionen gab und dass es sich dabei um ein »Randphänomen« handelt (Stuttgarter Zeitung vom 26. Februar 2018), dann befindet er sich auf dem Holzweg. In Deutschland zeigten Umfragen zu rassis¬tischen und autoritären Einstellungen schon immer einen »braunen Sumpf«, der sich zwischen 15 und 20 Prozent der Bevölkerung einpendelte und sich in diesem Umfang 2017 erstmals auch im Ergebnis einer Bundestagswahl zeigte. Und wenn in Sachsen die AfD bei der Bundestagswahl sogar die stärkste Partei war, dann kann man da nicht von einem »Randphänomen« sprechen. Rainer Hoffmann ignoriert auch, dass die Rechte bei Bedarf Bündnisse mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) und den Resten der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsräte (AUB) eingeht. Vielleicht sollte er mal als Gast beim »Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschafter« teilnehmen. Wie sieht es aber bei den anderen Gewerkschaften aus? Bei der IG BCE und der IG BAU dürfte es ähnlich laufen wie bei der IG Metall, weil sie über gefestigte Strukturen im Betrieb verfügen. Problematisch wird’s bei ver.di mit der »Wundertüte« aus 13 Fachbereichen. Dort sind einer rechtspopulistischen Unterwanderung der Betriebsräte »Tür und Tor« geöffnet…“ Artikel von Peter Balluf, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 3/2018
Siehe dazu heute Abend: Vorsicht, Kollege von rechts! Wie die AfD versucht, in Betrieben und Gewerkschaften Fuß zu fassen. Ein NDR Info-Feature von Rainer Link am Mittwoch, 21. März 2018, 20:30 bis 20:50 Uhr
4. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Groß- und Einzelhandel » Amazon
Subversiv: bei Grün gehen. Bewegung(en) im Amazon-Streik – ein Gespräch mit Anton Kramer vom Streiksoli-Bündnis Leipzig
„Manche sehen in der Logistik das Herz der Kapitallogik, doch was zur Logistikbranche zählt und welche Entwicklungen damit verbunden sind, ist noch umstritten: Während die einen gebannt auf die Rationalisierungseffekte von »Industrie 4.0« starren, scheint sich für andere eher eine Zunahme arbeitsintensiver Produktionsprozesse abzuzeichnen – mit jeweils unterschiedlichen Folgen für Beschäftigte und politischen Implikationen. Im Rahmen unserer Logistik-Reihe dokumentieren wir im Folgenden das Interview mit einem Aktivisten des Leipziger Streiksoli-Bündnisses, das sich seit fünf Jahren um Unterstützung der Amazon-Beschäftigten bemüht und dabei eine Vielzahl kreativer Protestformen entwickelt hat...“ Interview erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 3/2018
Rechtswidrige Angriffe auf Betriebsräte – Dokumentation der 4. Konferenz „Betriebsräte im Visier”
Siehe die Dokumentation im Beitrag. Die fünfte Konferenz „Betriebsräte im Visier“ wird am Samstag, dem 13. Oktober 2018, wiederum im Mannheimer Gewerkschaftshaus veranstaltet werden.
Der Namensgeber und die Nazis. Welche Rolle spielte Max Traeger in der NS-Zeit? Darüber ist ein Streit in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft entbrannt
Wir erinnern an unsere Rubrik im LabourNet-Archiv zum unsäglichen Lohnabstandsgebot – aber auch die damalige Kampagne: LohnAnstandsGebot – sollte wohl wieder aufgelegt werden…
Bitteres Jubiläum: Der Deal, das Leid der Flüchtlinge in der Ägäis und ein völlig enthemmter türkischer »Partner«. PRO ASYL: Schäbigen Deal mit Erdogan beenden!
24. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Lagerhaltung und andere Schikanen
27. Interventionen » Kampf um Grundrechte » Kommunikationsfreiheit und Datenschutz » Überwachung und Datenschutz » Facebook: „Freunde“ in und als Gefahr
Lieber Gruss, Mag und Helmut – die übrigens immer noch an neue Fördermitglieder und SpenderInnen das Buch „Die neuen Streiks“ von Torsten Bewernitz zu verschenken haben…
Arbeit bei Amazon Flex. Interview mit einem Paketzusteller in London.
Amazon testet ein neues Konzept kostensenkender Paketzustellung. Über eine App kann man mit seinem eigenen PKW zum Paketzusteller werden. Kilometerfresser TV hat einen Fahrer aus London aus dem Amazon Flex Transport interviewt. Da in Großbritannien das „Blacklisting“ sehr verbreitet ist und „Unruhestifter“ schnell auf Schwarzen Listen auftauchen und damit keinen Job in der gesamten Branche mehr kriegen, wurde der Fahrer unkenntlich gemacht. Video bei labournet.tv (engl. mit dt. voice over | 7 min | 2018)
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi