»
Frankreich »
»

Prozess in Paris: Kritik an Apple als Steuersünder soll verhindert werden

Bloody Apple das Kampagnenplakat von Sacom im September 2017So demonstrierten Anfang Dezember Attac-Mitglieder mit Transparenten mit der Aufschrift »Apple muss endlich seine Steuern zahlen« vor und in mehr als 30 Apple Stores in ganz Frankreich. Eine dieser Demonstrationen, die am 2. Dezember nahe der Pariser Oper stattfand, hat der Konzern nun zum Anlass genommen, die Organisation zu verklagen. Apple will erreichen, dass es Attac per einstweiliger Verfügung für drei Jahre verboten wird, seine Läden zu betreten. Für jede Zuwiderhandlung soll angedroht werden, dass Attac 150 000 Euro Schadenersatz an Apple zu zahlen hat. Nach Berichten der Organisation haben bei der Aktion »Globalisierungskritiker die Schaufenster mit abwaschbarer Farbe bemalt, zur Musik einer Blaskapelle Polonaise getanzt und Plakate hochgehalten«. Einige hätten sich im Ladeninnern an ein Geländer angekettet und hätten ein Banner mit der Ankündigung »Wir werden aufhören, wenn Apple zahlt« hochgehalten. Weder seien Menschen zu Schaden gekommen, noch habe es Sachbeschädigungen gegeben“ – so endet der Beitrag „Apple-Kritiker vor Gericht“ von Ralf Klingsieck am 13. Februar 2018 in neues deutschland externer Link, der auch die Information enthält, dass ein Urteil am 23. Februar ergehen soll. Siehe dazu auch eine Stellungnahme von Attac BRD einschließlich eines Verweises auf die europäische Dimension dieser Auseinandersetzung und unser Dossier zu Apple als Steuersünder – und nun das Urteil:

  • Apple verliert vor Pariser Gericht: Steuerbetrug darf kritisiert werden New
    Attac gewinnt gegen Apple: Aktivistinnen und Aktivisten des Attac-Netzwerks können in Frankreich weiterhin straffrei in Apple Stores gegen Steuertricks des Konzerns demonstrieren. Das Ansinnen des Unternehmens, vor dem Pariser Landgericht (Tribunal de Grande Instance) ein dreijähriges Hausverbot für Attac-Aktive durchzusetzen und Attac Frankreich bei Zuwiderhandlung eine Strafzahlung von 150.000 Euro aufzuerlegen, ist gescheitert. (…) Die Richter werteten das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Demonstrationen höher als Profitinteressen des Unternehmens. Die Attac-Kampagne gegen Steuertricks von Konzernen diene zudem den Interessen der Allgemeinheit. Anders als von Apple behauptet, seien in den betroffenen Läden auch keine Schäden entstanden, stellten die Richter fest. Apple muss zudem 2.000 Euro Prozesskosten an Attac Frankreich bezahlen. Das Urteil erging am heutigen Freitag.  Dominique Plihon, Sprecher von Attac Frankreich, sagt dazu: „Unsere Aktionen zielen darauf ab sicherzustellen, dass Apple seinen gerechten Anteil an den Steuern in den Ländern, in denen es tatsächlich tätig ist, zahlt. Das weltweit größte multinationale Unternehmen muss endlich die von der Europäischen Kommission geforderten Steuerschulden in Höhe von 13 Milliarden Euro begleichen. Doch Apple lehnt die Zahlung dieser Rückstände weiterhin ab und hat sogar beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt. Mit seinem Urteil hat das Gericht in Paris heute die Rechtmäßigkeit der Aktionen von Attac anerkannt und deren gewaltfreie Natur bestätigt.““ – aus der Mitteilung „Apple scheitert mit Klage gegen Attac“ am 23. Februar 2018 bei Attac BRD externer Link, worin auch nochmals an die Protestaktion erinnert wird, die Anlass für diesen gescheiterten Versuch Apples war, einen Befreiungsschlag zu unternehmen. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag und den Link zum Urteil:

    • „Apple verliert Prozess gegen Attac“ von Ralf Klingsieck am 26. Februar 2018 in neues deutschland externer Link, worin unterstrichen wird: „Der Prozess von Apple gegen Attac wurde zur Blamage für den größten Konzern der Welt. In seinem am Freitagnachmittag ergangenen Urteil hat das Pariser Landgericht die Forderung von Apple abgewiesen, der Organisation für drei Jahre Hausverbot für alle französischen Apple Stores zu erteilen und für jede Zuwiderhandlung 150 000 Euro Strafe anzudrohen. Durch die Klage hoffte der Konzern weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen gegen seine Steuertricks in Milliardenhöhe abzuwenden. Außerdem muss Apple nun Attac 2000 Euro an Prozesskosten zu erstatten. Das Pariser Gericht bescheinigte dem globalisierungskritischen Netzwerk, mit seinen Aktionen »Interessen der Allgemeinheit zu vertreten«. Anders als von den Klägern behauptet, seien weder materielle Schäden angerichtet noch Personen in Gefahr gebracht worden“.
    • ORDONNANCE DE RÉFÉRÉ rendue le 23 février 2018“ externer Link ist die Dokumentation des Urteils des Pariser Gerichts (auf französisch, versteht sich)
  • „Apple gegen Attac: Steuertrickser will Kritiker_innen mundtot machen“ am 09. Februar 2018 bei Attac externer Link zum Prozessbeginn am 12. Februar und den internationalen Dimensionen von Apples europäischen Geschäften: „Die Aktion war Teil einer europaweiten Kampagne, mit der sich Attac sich gegen Steuertricks multinationaler Konzerne und für eine Gesamtkonzernsteuer engagiert. Im Zentrum der Aktivitäten stehen Digitalunternehmen wie Apple, Amazon und SAP. In Folge eines geheimen Deals mit der irischen Regierung hat Apple von 2003 bis 2014 13 Milliarden Euro zu wenig Steuern bezahlt. 2016 forderte die EU-Kommission Irland auf, das Geld von Apple zurückzufordern. Doch Irland und Apple sperren sich gegen diese Entscheidung. Um Sanktionen zu vermeiden, hat die irische Regierung lediglich angekündigt, die 13 Milliarden auf ein Treuhandkonto einzutreiben, bis über ihren Widerspruch entschieden ist“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127963
nach oben