Warnhinweis: Abschiebungen nach Pakistan

Infocomic: Stop Deportation. Oder: Wege, eine Abschiebung zu verhindern„… Mittlerweile finden Sammelabschiebungen auch nach Pakistan statt. Der Abschiebung im Dezember 2017 aus Berlin folgte im Februar ein weiterer Sammelcharter ab Frankfurt. Am 06.02. wurden 23 Personen, aus Deutschland und anderen EU Ländern, abgeschoben. (…) Bisher waren Abschiebungen nach Pakistan i.d.R. nur mit gültigen Ausweisdokumenten möglich. Dies scheint sich nun geändert zu haben. Im Frühjahr 2017 gab es neue Gespräche zwischen der deutschen und der paktistanischen Regierung, bezüglich einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Rückführung (3. Forschungsbericht der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit mit Drittländern, 03/2017, S. 16). (…) Grundsätzlich besteht für alle vollziebar ausreisepflichtigen Pakistani eine gewisse Gefahr abgeschoben zu werden. Inwieweit sich die voraussichtlich geplanten Abschiebungen weiterhin auf Personen die straffällig geworden sind verengen, ist nicht bekannt. Wir raten allen Pakistani sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen…“ Meldung vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat vom Februar 2018 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127858
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