Medizinische Altersbestimmung: Repression, wissenschaftlich getarnt

Aktionsseite "Asylrechtsverschärfungen stoppen"Schlimm genug: Ein junger Flüchtling aus Afghanistan steht im Tatverdacht, ein 15 jähriges Mädchen ermordet zu haben. Wie alt der Täter nun wirklich ist, sei dahin gestellt. Was sofort daraus gemacht werden soll: Medizinische Altersbestimmung für alle. Leere Formeln sind heute, im Zeitalter der Leidkultur, Leitbegriffe wie Verhältnismäßigkeit, Gleichberechtigung und alles, was im Wortschatz der Sonntagsreden auftaucht. Für Straftaten gibt es das Strafgesetzbuch. Das seinerseits ein Klassenkonstrukt ist, aber, zumindest in der Theorie, für alle gilt. Es ist keine Forderung bekannt geworden, dass deutsche Männer, wenn sie ihre Frauen und Kinder misshandeln und, auch im vergangenen Jahr, ermorden, irgendeine Sonderbehandlung erleiden sollen. Und wer, zu Recht, die Thematisierung von Frauenfeindlichkeit in anderen Kulturen und Religionen fordert, der und die sind nur glaubwürdig, wenn sie das auch für alle, also auch die eigene, fordern. Erst dann kommt hinzu, dass diese medizinische Altersbestimmung auch ausgesprochen fragwürdig ist, wie es in dem Beitrag „Bis auf die Knochen geprüft“ von Hanna Voss am 02. Januar 2018 in der taz externer Link dargestellt wird: „ „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, so der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgemery, der Süddeutschen Zeitung. Die Untersuchung sei aufwendig, teuer und unsicher; führe man sie bei jedem Flüchtling durch, wäre dies ein Eingriff in die Menschenwürde. So sieht es auch Winfrid Eisenberg, ehemaliger Leiter und Chefarzt der Kinderklinik im nordrhein-westfälischen Herford. „Wenn es wenigstens funktionieren würde, müsste man ja noch mit sich reden lassen. Doch der Begriff ‚Altersfeststellung‘ führt völlig in die Irre, das Alter kann medizinisch niemals festgestellt werden“, sagte Eisenberg der taz. „Wenn Politiker das verlangen, ist es barer Unsinn. Es kann immer nur von ‚Altersschätzung‘ gesprochen werden“. Wie alles andere im und am Körper entwickeln sich auch die Knochen bei jedem Menschen unterschiedlich. Würde das Knochenalter durch das Röntgen der linken Hand mit 18 definiert, könnte das chronologische Alter dennoch ein anderes sein. „Um plus, minus zwei bis drei Jahre kann das variieren“, so Eisenberg. Die Knochenreife in der Hand könne außerdem weit vor dem 18. Geburtstag erreicht sein, bei mehr als 60 Prozent der Jugendlichen sei das der Fall“. Siehe dazu die PM der Bundesärztekammer vom 02.01.2018 externer Link: Montgomery lehnt obligatorische Altersschätzung bei Flüchtlingen ab

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126058
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