Die Zusammenfassung der Plädoyers der Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess: Die Rolle der Bundesanwaltschaft sei eindeutig…

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Es ist ein bitteres Fazit, das die Berliner Nebenklagevertreterin Antonia von der Behrens am Dienstag nach viereinhalb Jahren NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zieht. „Das hiesige Verfahren hat nicht die nötige Aufklärung erbracht“, sagt sie ganz am Ende ihres Plädoyers. „Dieser Umstand ist zu kritisieren, er ist aber nicht überraschend.“ Und weiter: „Die Machtverhältnisse zwischen unseren Mandanten und uns auf der einen und den Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite sind zu ungleich.“ Von der Behrens vertritt den jüngsten Sohn von Mehmet Kubaşık. Der Dortmunder Kioskbesitzer wurde am 4. April 2006 von den Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordet. Schon zu Beginn ihres Plädoyers in der vergangenen Woche hatte Anwältin von der Behrens deutlich gemacht, dass sie nicht glaubt, dass der NSU lediglich aus Beate Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bestand. Sie spricht von einem großen und bundesweiten NSU-Netzwerk“ aus dem Bericht „Anwälte der NSU-Opfer erheben massive Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft“ von Wiebke Ramm am 05. Dezember 2017 in der Süddeutschen Zeitung externer Link, worin auch noch die Bewertung der Haltung des Gerichts – das sich an die Vorgaben der Staatsanwaltschaft gehalten habe – Thema ist. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag, in dem auch die Bewertung der „Arbeit“ des Verfassungsschutzes in diesem Plädoyer Thema ist:

  • „Nebenklage erhebt schwere Vorwürfe gegen Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft“ von Thies Marsen am 05. Dezember 2017 beim Bayerischen Rundfunk externer Link, worin es zu den Passagen zum Verfassungsschutz in dem Plädoyer heißt: „Dass Geheimdienste und Polizei Hunderte von Akten mit NSU-Bezug vernichtet haben, ist längst erwiesen. Auch die zahlreichen V-Leute, die im Münchner Verfahren als Zeugen vorgeladen waren, haben zur Aufklärung der Affäre wenig bis nichts beigetragen. Das gelte auch für Verfassungsschutzbeamte, kritisiert Opferanwältin von der Behrens. So habe etwa ein einstiger hochrangiger Geheimdienstmitarbeiter aus Thüringen sich vor Gericht derart verwirrt gegeben, dass eine sinnvolle Befragung gar nicht möglich gewesen sei. Und auch die Bundesanwaltschaft habe wenig dafür getan, Licht ins Dunkel der NSU-Affäre zu bringen, so von der Behrens: „Das dient nach unserer Auffassung ganz klar dazu, den Verfassungsschutz zu schützen, aber auch insgesamt das Ausmaß rechtsextremer Strukturen in Deutschland nicht sichtbar werden zu lassen.““.
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