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Am ersten Prozesstag gegen Mesale Tolu: „Ich fordere, freigesprochen zu werden“

Soliplakat Mesale Tolu zum Prozessauftakt 11.10.2017Indem sie über diese Ereignisse berichtete, habe die Nachrichtenagentur ETHA die Aufgabe erfüllt, die Öffentlichkeit zu informieren, verteidigte sich Tolu. Sie wies zudem darauf hin, dass es kein Verbrechen sein könne, an Beerdigungen von Menschen teilzunehmen, die ihr Leben im Kampf gegen den »Islamischen Staat« verloren haben. Die Journalistin betonte, dass es bei allen ihr vorgeworfenen Taten um das Recht der freien Meinungsäußerung gehe, und dass die Teilnahme an Beerdigungen eine Frage der Religion sowie des Gewissens und nicht verboten sei. »Ich fordere meine Freilassung und meinen Freispruch. Ich habe keine der genannten Straftaten begangen und habe keine Verbindung zu illegalen Organisationen«, so Tolu“ – aus dem Bericht über den ersten Prozesstag „»Ich fordere meinen Freispruch«“ von Kevin Hoffmann am 12. Oktober 2017 in neues deutschland externer Link in dem auch deutlich wird, dass es auch in der Türkei (ganz wie in Frankreich, siehe unseren heutigen Beitrag) in solchen Schauprozessen anonyme Zeugen gibt… Siehe dazu einen weiteren Beitrag zum Prozessbeginn, sowie einen Vorbericht zum Prozess  und den Verweis auf unsere vorhergehenden Beiträge:

  • „»Das ist eine Kriminalisierung linker Aktivisten«“ am 13. Oktober 2017 in der jungen welt externer Link ist ein Gespräch von Claudia Wrobel mit der Linken MdB Heike Hänsel über den Prozessbeginn, worin die Abgeordnete unterstreicht: „Das haben die Richter – etwas überraschend – schon am Mittwoch entschieden, wir haben frühestens am Donnerstag mit einem Richterspruch gerechnet: Von den 18 Angeklagten wurden acht freigelassen, sechs mussten in Haft verbleiben. Vier waren ohnehin nicht in Untersuchungshaft. (…) Eine Begründung gab es vor Ort nicht, vielleicht wird sie den Anwälten noch schriftlich zugestellt. Das ging auch ganz schnell über die Bühne. Die Angehörigen waren zur Verkündung der richterlichen Entscheidung gar nicht zugelassen, sondern nur die Anwälte, zwei Personen aus dem Generalkonsulat und ich sowie einige Medienvertreter. Es war für uns eine rein willkürliche Entscheidung. Nicht mal in den Anklagepunkten und deren Schwere konnte man ein Muster erkennen, wer freikommt und wer nicht.(…) Da findet eine Kriminalisierung linker Aktivisten statt. Mitangeklagten von Mesale Tolu wird beispielsweise vorgeworfen, an 1.-Mai-Demonstrationen oder Gedenkveranstaltungen für gefallene Kämpfer gegen den IS in Rojava teilgenommen zu haben. Das waren alles legale Veranstaltungen, polizeilich genehmigt, und nun wird ihnen daraus ein Strick gedreht, und es wird versucht, daraus »Terrorpropaganda« zu konstruieren“.
  • „Unnachgiebig widerständig“ am 11. Oktober 2017 im re:volt magazine externer Link ist ein (ausführlicherer) Beitrag über die Solidaritätsveranstaltung in Ulm am Vorabend des Prozesses (auf die wir bereits in dem unten angeführten Vorläufer-Beitrag hingewiesen hatten). Darin heißt es unter anderem zu Ausführungen der Rechtsanwältin über die juristische Lage: „Auch Kader Tonç, die 26-jährige Anwältin von Meşale, ist extra für die Abendveranstaltung nach Ulm gereist. Wir fragen sie nach dem Stand des Verfahrens. „Derzeit ist es in der Türkei so, dass zuerst die Personen, die man inhaftieren möchte, ausgewählt und eingesperrt werden und sich die Justiz dann daran macht, irgendwelche angeblichen Beweise nachzuliefern. Die direkte Umkehrung also eines normalen rechtsstaatlichen Verfahrens.“ So sieht es auch bei Meşale aus. Ihr wird im Polizeibericht, der zu ihrer Verhaftung führte, vorgeworfen, an mehreren Begräbnissen von Militanten illegaler „Terrororganisationen“ teilgenommen zu haben. Das wird ihr als „Propaganda für eine terroristische Organisation“ sowie natürlich als „Mitgliedschaft bei einer terroristischen Organisation“ ausgelegt. Der Tagesspiegel kommentiert das wie folgt: „Übertragen auf Deutschland, würde das die Verhaftung auch von ,Tagesspiegel’-Kollegen bedeuten, wenn sie im Januar über die Demonstrationen der Linken und versprengten Alt-DDRler zu Ehren von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg berichten.“ Drei Monate nach ihrer Inhaftierung, als die Staatsanwaltschaft die offizielle Anklageschrift vorlegt, wird einfach der Polizeibericht kopiert. In der Zwischenzeit hat die Staatsanwaltschaft also genau eines getan: Gar nichts. Auf groteske Art und Weise haben all die Bereitschaftsgerichte, die bisher die Anträge auf Haftentlassung Meşales abgelehnt haben, mit ihrer Begründung der fortführenden Beweisaufnahme, die sonst gefährdet werden könnte, recht: Es findet nämlich gar keine Beweisaufnahme statt, da es gar keine Beweise gibt. Also kann auch die Beweisaufnahme unendlich lange fortgesetzt werden. Ein Theater“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=122646
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