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Die Zwangsschlichtung gegen die Gepäck-Kontrolleure in Barcelona war identisch mit dem „Angebot“ des Unternehmens. Jetzt soll es verschlechtert werden…

Sicherheitspersonal von Eulen ab 14.8.2017 im Streik am Flughafen von Barcelona/SpanienDer „Spruch“ des Zwangs-Schlichters in der Auseinandersetzung der privatisierten Gepäck-Kontrolle am Flughafen El Prat in Barcelona hat weit über die Betroffenen hinaus in Spanien Aufmerksamkeit erregt: Zu eindeutig ist der Inhalt – eine faktische Kopie des letzten Angebots des Unternehmens Eulen an seine „Mitarbeiter“. Dieses Diktat, zusammen mit dem Einsatz der Guardia Civil als Streikbrecher und der politischen Entscheidung, einen sogenannten Notdienst zu verordnen, der faktisch 90% der üblichen Tätigkeit umfasste, wurde von vielen Seiten – und keineswegs nur direkt aus der Gewerkschaftsbewegung – als ein wichtiger Schritt zur exemplarischen Einschränkung des Streikrechts im Lande gesehen und verstanden. Mit dieser vollen Unterstützung durch die Politik sowohl aus der Region, als auch von der Zentralregierung fühlt sich nunmehr die Unternehmensleitung von Eulen ganz offensichtlich in der Lage, den ohnehin bestehenden miserablen Arbeitsbedingungen noch eine Provokation besonderer Art hinzu zu fügen: Das Unternehmen weigert sich, dieses eigene Angebot, sprich den Schlichterspruch, umzusetzen. Was nunmehr bei einer neuerlichen Gewerkschaftsversammlung zu einem neuen Streikbeschluss geführt hat, zu dem es nur noch eine einzige Gegenstimme gab. Siehe dazu drei aktuelle Beiträge und den Verweis auf unsere bisherigen Beiträge zum Streik am Flughafen Barcelona:

  • „El Prat: no hay derecho“ am 03. September 2017 bei Somos Sindicalistas externer Link ist die Stellungnahme des gewerkschaftsübergreifenden Netzwerks zu den Entwicklungen im Flughafenstreik, in der bereits die Legalität der Privatisierung der Sicherheitskontrollen angezweifelt wird. Ebenso wird darauf verwiesen, dass der diktierte Schlichterspruch weit über die Befugnisse des Schlichtungswesens hinaus greife und ganz konkrete Festlegungen etwa für Lohnzahlungen treffe, wozu der Schlichter laut entsprechendem Gesetz gar nicht ermächtigt sei.
  • „El Prat y el derecho de huelga“ von Jaime Cedrún am 03. September 2017 bei Estrella Digital externer Link ist ein Beitrag, der sich mit der Beschneidung des Streikrechts in El Prat befasst und dieses Vorgehen gegen den Streik scharf kritisiert. Damit steht der Autor keineswegs allein – die Besonderheit daran aber ist, dass Cedrún der Sekretär der Madrider Region des Gewerkschaftsbundes CCOO ist, der damit sein bisheriges Schweigen zu dieser Auseinandersetzung aufgegeben hat und Position bezogen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121036
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