Die Internetpolizei: Wie Europol unliebsame Inhalte löschen lässt

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„… Europol unterhält seit Sommer 2015 eine sogenannte Meldestelle für Internetinhalte (EU Internet Referral Unit, kurz: EU IRU). Diese Einheit durchsucht das Internet. Sie analysiert und bewertet Inhalte, die sie für unangemessen oder zumindest fragwürdig hält. Diese Inhalte werden dann als Löschempfehlung an die Betreiber der betreffenden Website weitergeleitet. Damit soll der Verbreitung von Propagandamaterial und der Radikalisierung im Internet entgegengewirkt werden. Die Meldestelle versucht, die Internetkonzerne also gezielt auf Online-Material aufmerksam zu machen, das nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform entspricht. Damit agiert die EU-Meldestelle an der Schnittstelle von privater und polizeilicher Medienregulierung. (…) Obwohl die Entscheidung, eine EU-Internetmeldestelle zu schaffen, eindeutig im Zusammenhang mit den Pariser Anschlägen im Januar 2015 stand, gehen die Befugnisse der neuen Einheit deutlich über den Bereich der Terrorismusbekämpfung hinaus: Die EU IRU soll nicht nur „terroristische und extremistische“ Inhalte überwachen und entfernen lassen, sondern auch Inhalte, die im Zusammenhang mit „illegaler Einwanderung“ und „Migrantenschmuggel“ stehen. (…) Beide Bewertungsprozesse – von Europol und von den Plattformen – sind völlig intransparent und nicht überprüfbar. Eine richterliche oder parlamentarische Kontrolle oder auch eine Aufsicht durch eine Ombudsperson ist nicht vorgesehen. Ein Widerspruchs- oder Offenlegungsrecht haben die NutzerInnen nicht. Die Verantwortung für die Löschung von Inhalten wird gänzlich an die Unternehmen abgewälzt. (…) Auch wenn die Entscheidungshoheit über die Frage „löschen oder nicht löschen?“ bis auf weiteres bei den Plattformen verbleiben wird, ist die EU IRU trotzdem keine symbolische Initiative. Sie verändert das Zusammenspiel von öffentlichen und privaten AkteurInnen bei der Regulierung von Medieninhalten und richtet sie nach neuen Kriterien aus. Es geht nicht mehr darum, ob ein konkreter Inhalt legal ist, sondern ob er kommerziell und (sicherheits-)politisch wünschenswert ist. Auch wenn der Vergleich hinkt: Man stelle sich vor, die EU IRU wäre nicht für Facebook und Youtube, sondern für große Tageszeitungen zuständig. Der Aufschrei über die politische Einflussnahme wäre immens.“ Beitrag von Kilian Vieth vom 24. August 2017 bei Netzpolitik externer Link

Siehe dazu auch: Wie sich die Debatte um Fake News zum Problem für Presse- und Meinungsfreiheit entwickelt

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120637
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