Darum ist Microsoft Office 365 ein Fall für den Betriebsrat – DGB-Rechtsexperte: „Einsatz von Microsoft Office 365 ist mitbestimmungspflichtig“

„Mehr Effizienz durch umfassende Leistungskontrolle im Job? Mit einem neuen Add-on für die Bürosoftware Microsoft Office 365 können Arbeitgeber die Leistung ihrer MitarbeiterInnen detailliert analysieren. Aus Sicht des DGB ist der Einsatz der Software im Betrieb zwingend mitbestimmungspflichtig. (…) Die Software erlaubt auch, dass Arbeitsprozesse überwacht werden. Wie lange wurde am Dokument X gearbeitet, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, wann wurde geantwortet? Für viele Arbeitgeber sind das interessante Daten. (…) Der Fachanwalt rät Betriebsräten in einer Betriebsvereinbarung sicherzustellen, dass die Sicherheit der Daten gewährleistet ist und Datenverlust und –manipulation effektiv vorgebeugt wird. Zudem gilt: „Will ein Unternehmen Office 365 in der Cloud-Version einführen, muss es mit Microsoft einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen.“ Darin müssen die in der Datenschutz-Grundverordnung (§ 28 Abs. 3 DSGVO) genannten Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Betriebsrat sollte außerdem auf Regelungen bestehen, die ihm das Recht einräumen, beim Anbieter selbst Auskunft und Einsicht zu verlangen. Die ArbeitnehmervertreterInnen sollten sicherstellen, dass nicht jede „technisch mögliche aber zwecküberschießende Datenverarbeitung erfolgt“…“ Beitrag vom 24. Juli 2017 aus dem DGB-Newsletter SmartUnion externer Link

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