Wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitnehmer müssen strittige Anweisungen nicht mehr befolgen (haben aber auch keine Ausreden mehr)

Chef„… Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer strittige Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen müssen, solange kein entsprechendes Urteil vorliegt. Die Entscheidung hat womöglich gravierende Folgen für alle Arbeitgeber in Deutschland. (…) Durch das aktuelle Urteil (Az. 10 AZR 330/16) könnten nun dagegen Arbeitgeber und nicht mehr die Angestellten verpflichtet werden zu beweisen, dass ihre Weisungen zulässig sind. „Dadurch liegt das Risiko der Unbilligkeit künftig nicht mehr beim Arbeitnehmer, sondern beim Arbeitgeber“, sagte Christian Althaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht zum SPIEGEL. „Außerdem wird es Arbeitgebern erschwert, Angestellte durch unangemessene Anweisungen wie eine Versetzung loszuwerden“, so Althaus…“ Beachte jedoch: „Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte 2012 entschieden, Arbeitnehmer müssten Anweisungen so lange folgen, bis ein Gericht festgestellt hat, dass diese unzulässig sind. Die Richter des Fünften Senats müssen nun entscheiden, ob sie an dieser Rechtsprechung festhalten wollen. Falls nicht, müssten künftig Arbeitgeber nachweisen, dass ihre Weisungen zulässig sind. So lange bräuchten die Angestellten den Forderungen nicht nachzukommen. Sollten sich die Richter jedoch nicht auf eine Rechtsprechung einigen, muss der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts entscheiden. Ein endgültiges Urteil ist dann erst in mehreren Monaten zu erwarten.“ Artikel von Julia Köppe vom 14. Juni 2017 bei Spiegel online externer Link, der Beitrag basiert auf der BAG-Pressemitteilung Nr. 25/2017 zum Beschluss 10 AZR 330/16 vom 14. Juni 2017 externer Link

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