Sozialministerium droht mit Geldhahn. Wohlfahrtsverbände sollen Flüchtlingen Tipps für Rückreise geben, nicht für Bleiberecht

Jugendliche ohne Grenzen: IIn einem Brief fordert das Bayerische Sozialministerium die Wohlfahrtsverbände auf, Flüchtlinge über ihre Rückreise zu informieren und nicht über Asyl-Folgeanträge. Sonst würden die Mittel gekürzt. Der Flüchtlingsrat spricht von Drohung. (…) In dem Schreiben verweist das Ministerium auf die entsprechende Förder-Richtlinie. Danach sollen Flüchtlinge „objektiv und realistisch“ über ihre Situation in Deutschland beraten werden. Das sind Ausreiseverpflichtungen, Anerkennungsquoten und freiwillige Rückkehr sowie Weiterwanderung. In dem Schreiben, das dem MiGAZIN vorliegt, heißt es: „Mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar ist es, wenn wie jüngst vorgekommen einzelne Mitarbeiter der Asylsozialberatungsstellen Hinweise des Bayerischen Flüchtlingsrats, wie Betroffene sich bevorstehenden Abschiebungen entziehen können bzw. wie und welche weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können, kommunizieren. (…) Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall bei einer dem Förderzweck nicht entsprechenden Mittelverwendung ein Widerruf der entsprechenden Verwaltungsakte in Betracht kommt.“ …Beitrag vom 10. März 2017 im Migazin externer Link und nun eine unterstützenswerte Reaktion:

  • Wir sind Sozialarbeiter*innen und keine Abschiebehelfer*innen! Positionspapier und UnterschriftensammlungNew
    Der Druck der Bayerischen Staatsregierung auf in der Flüchtlingsarbeit tätige Sozialarbeiter*innen hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Mit dem Schreiben des Bayerischen Sozialministeriums vom 06.03.2017 droht sie allen in der Asylsozialberatung tätigen Organisationen mit dem Entzug der finanziellen Förderung, sollten sie die Geflüchteten z.B. über legale Rechtsmittel beraten. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieses ministeriellen Drohbriefes! Kein Fördermittelentzug für Träger der Asylsozialberatung, die sich nicht erpressen lassen. Die Drohung untergräbt jegliche professionelle Standards! Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München hat hierzu ein Positions- und Forderungspapier formuliert. Bitte verbreitet den Aufruf und unterstützt ihn mit Eurer Unterschrift!Meldung von und bei AKS München externer Link (Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit) – sehr unterstützenswert!
  • Siehe dazu Harald Thomé im Newsletter 14/2017 vom 10.04.2017 externer Link: „In einem begrüßenswertem Papier positioniert sich der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit gegen die Erpressungsversuche des Bayrischen Sozialministeriums. Dieses droht allen in der Asylsozialberatung tätigen Organisationen mit dem Entzug der finanziellen Förderung gedroht, wenn sie weiterhin Geflüchtete umfassend über ihnen zustehende demokratische Rechte beraten.
    Das ist ein Skandal erster Güte und absolut nicht Vertretbar und offen rechtswidrig, denn nach § 17 Abs. 3 S. 2 SGB I haben Leistungsträger, damit auch die übergeordneten Stellen „mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen zusammen zu arbeiten“, dafür Sorge zu tragen das sich „ ihre Tätigkeit und die der genannten Einrichtungen und Organisationen zum Wohl der Leistungsempfänger wirksam ergänzen“ und dabei haben sie  „dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten“.
    Ich halte diese Aktion des Arbeitskreises für sehr wichtig und möchte wirklich alle LeserInnen dieses Newsletters dazu auffordernm sich an der Unterschriftenaktion zu beteiligen“ – wir auch!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=113334
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