Sieg vor Gericht: Ford-Leiharbeiter kriegen dicke Nachzahlung – und treten Lawine los

Leiharbeit in der Autoindustrie. Grafik von Findus - wir danken!„Sensationelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: Mehr als 60 Zeitarbeiter, die für Ford Motorenteile zusammenschraubten und ins Werk lieferten, wurden von ihrer Leiharbeitsfirma unterbezahlt. Jetzt erhalten sie Nachschläge von zwei Millionen Euro! Das Urteil ist ein bundesweiter Präzedenzfall. (…) Darum geht’s: Die Leiharbeiter sollten auf ihren Stundenlohn von rund zehn Euro einen Zuschlag von 50 Prozent erhalten, also etwa 15 Euro. Viele Betriebe fühlten sich an den Tarifvertrag nicht gebunden. Sie behaupteten, Dienstleister zu sein, die die Zuschläge der Metall- und Elektroindustrie nicht zahlen müssten. „Dadurch konnten jahrelang Billigkräfte eingesetzt werden, die kaum mehr als den Mindestlohn in der Tasche hatten“, so IG Metall-Anwalt Mario Utess. „Die Ford-Werke haben an den Kollegen, die sich als Mitarbeiter zweiter Klasse fühlten, gut verdient.“ (…) Schluss, aus, vorbei. Das Gericht hat am Mittwoch entschieden, dass für den Fahrzeugbau eingesetzte Leiharbeiter die Branchenzuschläge erhalten müssen. (…) Die IG Metall sieht das Urteil als Präzedenzfall. Tausende Zeitarbeiter im Kölner Raum könnten nun den Branchenzuschlag von 15 bis 50 % (je nach Einsatzdauer) nachfordern. Roßmann: „Wir werden mit dem von uns erstrittenen Urteil eine Lawine lostreten.“ Beitrag von Philipp J. Meckert vom 23. Februar 2017 beim Express Köln online externer Link. Siehe dazu:

  • IG Metall Köln-Leverkusen stoppt Tarifflucht – Leiharbeiter erhalten Nachzahlungen bis 30.000 €. Es ging um 2 Millionen €. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zugunsten von Leiharbeitern Ford Industriepark entschieden.
    Mehr als 4 Jahre mussten die 25 Kläger für sich und ihre Kollegen kämpfen. Heute nun gab ihnen das Bundesarbeitsgericht Recht (Urteil vom 22.02.2017, Az: 5 AZR 552- 555/14). Danach haben Leiharbeiter Anspruch auf tarifvertragliche Branchenzuschläge, wenn sie in einem Betrieb eingesetzt werden, der überwiegend der Produktion von Autos dient. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb tatsächlich Hersteller des gesamten Fahrzeuges ist oder nicht. Damit geht eine jahrelange Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten zu Ende. (…) Nicht alle wollten die Branchenzuschläge zahlen. Davon betroffen waren vor allem die Betriebe, die für die Ford-Werke GmbH Fahrzeugkomponenten fertigen. Da diese Betriebe behaupteten, nur Dienstleister zu sein, fühlten sie sich an dem Tarifvertrag nicht gebunden. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Auch der Bau von Fahrzeugkomponenten unterfällt danach dem Tarifvertrag…“ Pressemitteilung der IG Metall Köln-Leverkusen vom 23.2.2017 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=112542
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