Newsletter am Freitag, 13. Januar 2017

Kurzer Überblick über die heutigen LabourNet Germany News:

Hier im (kostenlosen, aber spendenfähigen: IBAN DE 76430609674033739600) Newsletter die wichtigsten der veröffentlichten Beiträge auf unserer Homepage:

1. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Leiharbeit und Gewerkschaften » Kampagne: Offener Brief: Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!

[Update 30 vom 13.1.17] Die Zahl des Tages: 762 Unterschriften gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17

Die Zahl ergibt sich aus den 37 ErstunterzeichnerInnen + momentan 573 online-Unterschriften + 152 Unterschriften aus den uns bisher postalisch zugesandten Listen. Wir hatten nach der Weihnachtspause gedacht, die Luft wäre raus, doch regnet es seit ein paar Tagen erneut Unterschriften! Und dies ist sehr wichtig, denn die (wesentliche) Tarifkommission der IG Metall trifft sich am 20. Januar 2017 – und, nach unseren Informationen, die DGB-Tarifgemeinschaft bereits vorher (?), am 17. Januar! Wer noch nicht unterschrieben hat und sich auch damit nicht abfinden will, dass es Tarifverträge zur Schlechterstellung gibt: bitte den Offenen Brief unterschreiben und verbreiten!

Siehe dazu eine gute Initiative und erneute Argumente aus Hamburg:

2. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Tarif(verhandlungen) zur Leiharbeit » IG Metall » Dossier: IG Metall und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17

Hamburg: Einladungen zu einem gemeinsamen Treffen von ver.di- und IGM-KollegInnen zur Diskussion über dieTarifverhandlungen in der Leiharbeit

Einladung zum „Ratschlag Zeitarbeit“, dem Branchentreffen von ver.di, und dem Treffen des „Arbeitskreises MiZ“ am Mittwoch, den 25. Januar 2017 von 17:00 bis ca. 19:00 Uhr, dokumentiert auf der Sonderseite des Arbeitskreises MiZ der IG Metall Hamburg bei ZOOM externer Link

  • Aus der Einladung des Arbeitskreises Menschen in Zeitarbeit (AK MiZ) externer Link pdf zu einem gemeinsamen Treffen mit den KollegInnen von ver.di, dem „Ratschlag Zeitarbeit“: „… Die Tarifkommission von ver.di hat diesem Abschluss zugestimmt und hat dafür ihre Gründe. Der große Unterschied bei den KollegInnen, die bei ver.di oder bei der IG Metall organisiert sind, ist die übliche Dauer der Einsatzzeiten. Innerhalb der IG Metall ist der Abschluss umstritten. Und grundsätzlich gibt es eine Diskussion über den Sinn und Unsinn über Tarifverträge in der Leiharbeit. Am 20. Januar berät die Tarifkommission der IG Metall über diesen Abschluss. (…) 32 Jahre nach dem Ende der DDR soll Leiharbeitskräften im Osten wie im Westen der gleiche Billiglohn zustehen. Unwesentlich höher als der gesetzliche Mindestlohn. Ist das als Erfolg zu feiern? Und trotzdem haben wir nach wie vor eine Spanne von bis zu 40% bei dem, was man bei einer Verleihfirma ganz legal verdienen kann, und dem, was ein Stammbeschäftigter verdient. Alle KollegInnen in Leiharbeit, die von Branchenzuschlägen oder von betrieblichen Vereinbarungen profitieren, müssen sich bewusst sein: Nach einer Abmeldung von einem Entleih-Unternehmen, in dem mehr gezahlt wird als der Leiharbeitstarif, landet man erst einmal bei der neu vereinbarten Entgelttabelle. Aber auch die Branchenzuschläge sind von sich aus kein equal pay, wie es das Gesetz vorsieht. Auch sie sind in einem Tarifvertrag geregelt, der zum 31.12.2017 kündbar ist. Wenn wir einen Tarifvertrag in der Leiharbeit wirklich gut finden sollten, dann muss er besser sein als die Gesetzeslage (equal pay und equal treatment)…“

3. Politik » Gewerkschaften » Mitbestimmung – Erfolgs- und Exportschlager? » Betriebsrätewesen und BetrVG » Union Busting: Kapital contra Betriebsräte (?)» Schwarzer Freitag, der 13. Januar 2017 – Aktionstag gegen Furchtbare Juristen + Horror-Jobs

Negativpreis »Der blutige Pfahl« an Fonds Waterland

Am Freitag, dem 13., übergibt die »Aktion Arbeitsunrecht« – neben anderen Aktionen – den Negativpreis »Der blutige Pfahl« an Carsten Rahlfs, Manager des Fonds Waterland. »Der blutige Pfahl« steht für besondere Leistungen auf dem Gebiet, Angst und Schrecken unter Leibeigenen und Lohnsklaven zu verbreiten. Siehe zum Median-Investor Waterland:

  • Laudatio auf Rahlfs, den Pfähler
    „… Carsten Rahlfs führt seinen Kreuzzug nicht im Auftrag Gottes, sondern im Auftrag des Kapitals. Er kämpft gegen Tarifverträge, Arbeitsrechte und Lohnkosten. Er kommt von McKinsey, betet Effizienz und Wertsteigerung an und glaubt an Herrschen durch Teilen und die Macht der Statistik. Der niederländische Hedgefonds Waterland, in dem er in kurzer Zeit zum Partner aufsteigen konnte, machte 2014 durch die Übernahme des Reha-Konzerns Median auf sich aufmerksam, der durch weitere Zukäufe inzwischen zum größten privaten Reha-Konzern Deutschlands ausgebaut wurde und bis 2020 profitabel weiterverkauft werden soll. Mittlerweile dirigiert Carsten Rahlfs als Aufsichtsratsvorsitzender von Düsseldorf aus ein Heer von 15.000 Beschäftigten in 121 Einrichtungen. Carsten Rahlfs Meisterwerk war die Schließung der Weserklinik in Bad Oeynhausen…“ Laudatio von Elmar Wigand in der Vorab-Version pdf  (Das gesprochene Wort kann abweichen.)

4. Internationales » Kenia » Arbeitskämpfe » Streik der Ärzte ab Dezember 2016

Kenias Regierung stellt streikenden Ärzten ein Ultimatum – und lässt die Gewerkschaftsführung per Haftbefehl suchen

Wer am Mittwoch, den 11. Januar die Arbeit nicht aufnimmt, wird entlassen“. So die Regierung Kenias vor drei Tagen. Am Tag danach setzte eine Arbeitsrichterin auf Antrag des Gesundheitsministeriums einen Haftbefehl gegen den Gewerkschaftsvorsitzenden und den Generalsekretär in Kraft. Wenn die Arbeit aufgenommen würde, so das Gesundheitsministerium, erkläre sich die Regierung bereit, binnen 60 Tagen zu einem Kompromiss mit den Ärztinnen und Ärzten zu kommen. Ein Versprechen, in das niemand viel Vertrauen setzte, schließlich ist die Ursache des Streiks ja ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abkommen – anderswo auch Tarifvertrag genannt – aus dem Jahre 2013, und in dem Fall hatten Gewerkschaft und medizinisches Personal jahrelang auf irgendwelche Anzeichen gewartet, die zeigen würden, dass die Regierung an die Umsetzung gehe. Vergeblich. Weswegen sie ja auch die endliche Umsetzung als eine der beiden zentralen Forderungen des Streiks haben, der keineswegs neue Forderungen erringen soll (die zweite Forderung ist eine bessere Finanzierung des Gesundheitswesens im Allgemeinen). Die Reaktionen auf die Drohungen und das Ultimatum als deren Krönung war aber ebenfalls eindeutig: Eine spontane Demonstration von Ärztinnen und Ärzten in der Hauptstadt Nairobi, mit dem Transparent „Wenn hier jemand entlassen wird, seid Ihr es!“. Was durchaus auf Zustimmung in der Öffentlichkeit stieß: Der Staatssekretär, der sich persönlich massiv für einen Haftbefehl ohne Kautionsmöglichkeit einsetzte, wird einerseits mit dem „Verschwinden“ von rund 50 Millionen Euro (5 Milliarden Shilling) in Zusammenhang gebracht, andererseits wird ihm ein Interesse daran unterstellt, privaten Klinikunternehmen bessere Geschäftsmöglichkeiten zu besorgen… Siehe dazu unsere aktuelle Materialsammlung „Kenianische Arztgewerkschaft setzt Streik fort – trotz Ultimatum und Haftbefehl“ vom 12. Januar 2017

5. Internationales » Kasachstan » Gewerkschaften

Der Kampf der kasachischen Gewerkschafter gegen die reaktionäre Offensive des Regimes der BRD-Partner geht weiter – auch der Hungerstreik

Die am 04. Januar 2017 befohlene Auflösung des unabhängigen Gewerkschaftsverbandes CNTUK gilt auch für verschiedene Einzelgewerkschaften der Föderation, der Gewerkschaft im Gesundheitswesen und der Gewerkschaft der Hausangestellten, wie sie auch der unabhängigen Ölarbeitergewerkschaft gilt. Allen wird vorgeworfen, sie hätten die Registrierungsunterlagen nicht entsprechend dem neuen Gewerkschaftsgesetz von 2014 eingereicht, was von den Gewerkschaften verneint wird – denn die Regelungen seien so unklar, dass sie der Manipulation durch die Behörden Tür und Tor öffneten. In der Presseerklärung „Kazakh authorities dissolve trade union center“ der IndustriAll vom 12. Januar 2017 externer Link wird diese reaktionäre Offensive der kasachischen Behörden kritisiert und Solidarität mit den Gewerkschaften ausgedrückt. Und es wird darüber berichtet, dass neben den hungerstreikenden Ölarbeitern (über deren – inzwischen „verbotenen“ aber trotzdem fortgeführten – Hungerstreik LabourNet Germany bereits berichtet hatte) auch weitere Gewerkschafter ab diesem Wochenende in Protest-Hungerstreiks treten werden. Siehe dazu auch eine aktuelle Dokumentation von Human Rights Watch und den Hintergrund

6. Internationales » Frankreich » Arbeitskämpfe » Das Schandurteil gegen die 8 von Goodyear im Januar 2016

Mobilisierung zum Urteilsspruch im Berufungsprozess gegen Goodyear-Gewerkschafter

Nicht alle Jahrestage geben Anlass zum freudigen Feiern. So war es auch diese Woche im nordfranzösischen Amiens. Am Donnerstag jährte sich dort zum ersten Mal das – wie nicht nur viele Gewerkschafter/innen meinen – „Skandalurteil“, durch das am 12. Januar 2016 insgesamt acht CGT-Mitglieder zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden waren. Je neun Monate davon wurden ohne Bewährung ausgesprochen, der Rest mit. Beinahe pünktlich zum Jahrestag fiel nun auch das Urteil in der Berufungsinstanz, das am Mittwoch dieser Woche um 13.30 Uhr verkündet wurde. Rund 1.000 Menschen begleiteten die „Acht von Goodyear“ dabei zum Justizpalast in der früheren Bezirkshauptstadt der Picardie. (…) Um punkt 13.30 Uhr gingen die betroffenen Goodyear-Gewerkschafter zum Justizpalast, um ihr Urteil abzuholen. Zwar enthält es – im Unterschied zur ersten Instanz – nun keine Haftstrafen ohne Bewährung mehr, doch für fünf von ihnen enthält es nach wie vor zwölf Monate Gefängnis mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist. Dies droht bei sozialen Auseinandersetzungen und Demonstrationen wie ein Damoklesschwert gegen sie eingesetzt zu werden. Zwei ihrer Kollegen erhielten kürzere dreimonatige Bewährungsstrafen, ein achter wurde freigesprochen. In erster Instanz hatten noch alle dasselbe Strafmaß erhalten…“ Bernard Schmid berichtet live aus Amiens. Vom Autor am 13.1.2017 überarbeitete Langfassung eines Artikels, welcher zuerst (in einer leicht gekürzten Fassung) am heutigen Freitag in der Druckausgabe der Tageszeitung ,Neues Deutschland’ zu lesen war

7. Internationales » Frankreich » Gewerkschaften

Modekette New Look in Paris: Ganz altmodische Gewerkschafterhatz

Moussa Koita ist Verkäufer in der Filiale Saint Antoine von New Look. Und Gewerkschaftsaktivist von SUD Commerce, die bei den Gewerkschaftswahlen von 2015 beachtliche Wahlerfolge im Unternehmen erzielte und seitdem ihre Tätigkeit massiv verstärkt hat. Moussa Koita beispielsweise, in dem er die Klagen von zwei – inzwischen entlassenen, der Arbeitsgerichtsprozess wird im März stattfinden – Verkäuferinnen in die entsprechenden Gremien einbrachte, ein Vorgehen, das in voller Übereinstimmung mit seiner Funktion als Delegierter steht, trotzdem wurde er im Dezember 2016 suspendiert. Am 9. Januar 2017 wurde er dann zu einer Besprechung mit Geschäftsleitung und „Betriebsrat“ vorgeladen, auf der seine Kündigung ausgesprochen wurde. Der Einzug von SUD Commerce in die gewerkschaftlichen Vertretungen des Unternehmens hat aber die Geschäftsleitung insgesamt zu einem Vorgehen motiviert, das keinerlei „New Look“ hat, sondern schlechte alte Gewerkschafterhatz neu auflegt. In dem Aufruf „Crise de Moussaïte aiguë chez New Look“ am 02. Januar 2017 bei SUD Solidaires externer Link wird zur Solidarität gegen die Kündigung Moussas aufgerufen und die anderen betrieblichen VertreterInnen dazu aufgefordert, ihren Aufgaben nachzukommen. Insbesondere die Mitglieder des CHSCT (Komitee für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen, eine betriebliche Interessensvertretung bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten) werden dabei – vorerst eher indirekt – kritisiert, weil sie die Provokationen der Unternehmensleitung hinnehmen. Siehe dazu auch die (englische) Erklärung von SUD Commerce vom 09. Januar 2017 und einen kurzen Bericht über die Arbeit von SUD Commerce bei New Look

8. Internationales » Algerien » Soziale Konflikte

Algerien: Leere Kassen, tote Städte…?

Seit Anfang Januar 17 fanden einige Tage lang massive soziale Proteste in Algerien, vor allem im Nordosten des Landes, statt. Die Regierung zeigt Anzeichen von Nervosität. Unterdessen wurde jüngst ein Gewerkschafter in Algerien zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt…“ Eine gekürzte Fassung dieses Artikels, dessen Langfassung vom Verfasser Bernard Schmid am 13.1.2017 nachträglich überarbeitet wurde, erschien am Donnerstag (den 12. Januar 16) in der Berliner Wochenzeitung Jungle World

9. Internationales » Gabun

Afrikas Fußballmeisterschaft beginnt in Gabun: Inmitten von Streiks, Protesten und Boykott-Aufrufen

Gabun ist ein rohstoffreiches Land und vor allem ist Erdöl Exportprodukt Nummer eins – umso mehr ist es ein nationales Thema, wenn im Ölsektor gestreikt wird. Wie es jetzt, seit Donnerstag, 12. Januar geschieht. Die Gewerkschaft ONEP hat alle Beschäftigten von Shell – neben Total das wichtigste Unternehmen der Branche – zum Streik aufgerufen. Zwei Gewerkschaften im Erziehungswesen haben ebenfalls für den Vorabend der Eröffnung der Afrikameisterschaft am 14. Januar 2017 zum Streik aufgerufen und die Föderation Dynamique unitaire kündigte an, noch diese Woche über einen Streik im gesamten öffentlichen Dienst zu beschließen. Bestandteil der Forderungen in den letzten beiden Fällen ist auch die Freilassung politischer Gefangener. Währenddessen ruft eine Plattform zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Boykott des Fußball Events auf. Siehe dazu vier aktuelle Beiträge, einen Kurzbericht zur Boykott-Kampagne und einen Hintergrundbeitrag

10. Branchen » Bauindustrie

Weil sie einen Betriebsrat haben wollten. Ohne Skrupel: Immobilien-Erbe setzt Duisburger Beschäftigte vor die Tür

Von einem Tag auf den anderen gefeuert – weil sie einen Betriebsrat gründen wollten: Der Immobilienunternehmer Birger Dehne hat 87 von insgesamt 89 Beschäftigten seiner „Deutschen Grundstückservice GmbH“ zum 1. Februar gekündigt – kurz nachdem sie die Wahl einer Arbeitnehmervertretung organisiert hatten. Betroffen von den Entlassungen sind auch Mitarbeiter in Duisburg, wie die IG BAU Duisburg- Niederrhein mitteilt. Die Gewerkschaft spricht von einem „beispiellosen Vorgang“: „Dehne ist es ein Dorn im Auge, dass die Beschäftigten ihre Rechte wahrnehmen. Statt ein Gespräch zu suchen, hat der ,Immobilien-Boss‘ seine Firma gleich ganz geschlossen und alle Mitarbeiter vor die Tür gesetzt“ (…) Die IG BAU fordert den Unternehmer dazu auf, die Kündigungen zurückzunehmen. „Entweder soll die ,Deutsche Grundstücksservice‘ mit voller Personalstärke bestehen bleiben – oder die Mitarbeiter müssen in einer neuen Firma angestellt werden“…“ Pressemitteilung der IG BAU BV Duisburg-Niederrhein vom 11.01.2017 externer Link

11. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr » [Hessen] Streik bei privaten Omnisbusbetreibern ab Montag, 9.1.2017

Solidaritätsstreik in Hessen: Busfahrer privater Unternehmen bekommen Unterstützung von ihren Kollegen in städtischen Betrieben

… Unterstützung bekommen sie nun von Bus- und Straßenbahnfahrern städtischer Verkehrsbetriebe. Nach Gewerkschaftsangaben sind seit Mittwoch rund 300 von ihnen ebenfalls im Streik – aus Solidarität mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den privaten Gesellschaften. (…) Dennoch ist es hierzulande selten, dass Beschäftigte ihre Arbeit aus Solidarität mit anderen niederlegen, wenn sie vom Tarifkonflikt selbst nicht direkt betroffen sind. Dass dies in Hessen anders ist, erklärt sich laut Koppel unter anderem damit, dass die große Mehrheit der Straßenbahnfahrer früher selbst Bus gefahren ist und sich daher gut in die Nöte ihrer Kollegen hineinversetzen kann. (…) Ver.di beruft sich in ihrem Aufruf zum Solidaritätsstreik auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Früher hatte es sogenannte Unterstützungsstreiks für unzulässig erklärt. 2007 korrigierte das oberste Arbeitsgericht diese Auffassung, da die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz auch die Freiheit bei der Wahl der Arbeitskampfmittel garantiert. Seither sind Solidaritätsstreiks erlaubt, wenn sie den Grundsatz der »Verhältnismäßigkeit« wahren…Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 13.01.2017 externer Link

12. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Gesundheitswesen » Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen allgemein

Pflegenotstand: Rollt die Lawine? Tarifabschlüsse oder Kämpfe in den Krankenhäusern?

Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst (TVÖD) bzw. die Haustarifverhandlungen wie in Freiburg wurden beendet, ohne die Forderung nach Personal aufzunehmen. Es gab auch nicht genügend Druck von unten. (…) Wenn es zu einer »Lawine von Kämpfen in den Krankenhäusern« kommen soll, dann müssen die KollegInnen endlich in den Spiegel schauen und sehen, dass die heutigen Zustände weder uns noch den PatientInnen zuzumuten sind. Beim Streik an der Berliner Charité kamen eine extrem runtergefahrene Personalsituation und eine aktive linke Betriebsgruppe zusammen. Es braucht aktive Kerne in den Kliniken, die Kontakt zu anderen Abteilungen und Häusern aufbauen und von Beginn an auch die Spaltungen auf den Stationen aufzuknacken versuchen. Auf der Suche nach der »wiederentdeckten sozialen Frage« werden in den nächsten Monaten viele linke AktivistInnen kommende Streiks unterstützen wollen. Hinzugehen, Kontake zu suchen, kann für diese AktivistInnen eine politische Erfahrung werden und für KollegInnen eine wichtige Unterstützung sein. Vorausgesetzt, es kommt zu einer Diskussion, die nicht nur durch die gewerkschaftliche Brille auf die Widersprüche und Möglichkeiten in den Kliniken schaut und gewerkschaftliche Kampagnen nicht mit Kämpfen in den Betrieben verwechselt.“ Beitrag aus Wildcat 100 vom Sommer 2016 bei Arbeitsunrecht in Deutschland vom 11. Januar 2017 externer Link – immer noch hoch aktuell!

13. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Transportwesen: Speditionen und Logistik » Dossier: Ärger mit den Nachbarn. Mindestlohn gilt für alle LKW-Fahrer aus der EU, die Deutschland durchqueren

Deutsch-tschechisches Gewerkschaftstreffen: Transportgewerbe braucht flächendeckenden Mindestlohn

„DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und Josef Středula, Vorsitzender des tschechischen Gewerkschaftsdachverbandes CMKOS, haben in Berlin eine gemeinsame Erklärung zum Mindestlohn unterzeichnet. Darin fordern sie von der Europäischen Kommission die flächendeckende Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe auch für Transit- und sogenannte Kabotage-Fahrten. (…) Hintergrund ist die Einleitung von rechtlichen Schritten der Europäischen Kommission gegen Frankreich und Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe. Das deutsche Mindestlohngesetz schreibt seit 1. Januar 2017 die Untergrenze von 8,84 Euro vor, ungeachtet der Nationalität des Arbeitgebers (Paragraphen 1 und 20 Mindestlohngesetz). Damit entspricht es vollumfänglich der Richtlinie 96/71/EC zu entsandten Beschäftigten.“ DGB-Mitteilung vom 11. Januar 2017 externer Link

14. Branchen » Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst » Groß- und Einzelhandel » Strategien und Tarifrunden

Konzernatlas 2017

„Übernahmen wie von Monsanto durch Bayer oder die Aufteilung der Märkte von Kaiser’s/Tengelmann zwischen Rewe und Edeka sind nur die Spitze des Eisberges. Auf allen Stufen der Lieferkette vom Acker bis zur Ladentheke finden Konzentrationsprozesse mit einer enormen Dynamik statt. Mit dem Konzernatlas 2017 möchten wir eine breit geführte gesellschaftliche Debatte dazu anstoßen. Viel Spaß bei der Lektüre!“ Hinweis des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland auf den „Konzernatlas 2017 – Daten und Fakten über die Agrar- und Lebensmittelindustrie“ vom Januar 2017 externer Link pdf, herausgegeben als Kooperationsprojekt von Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Oxfam Deutschland, Germanwatch und Le Monde diplomatique

Siehe dazu:

15. Interventionen » Wirtschaftspolitische Gegenwehr: Krisen und der alltägliche Kapitalismus » Alltagswiderstand und Commons

[„Wir haben es satt!“ 2017 am 21.1.17] Agrarkonzerne: Finger weg von unserem Essen!

Am 21. Januar demonstrieren wir – Bäuerinnen und Bauern, LebensmittelhandwerkerInnen und kritische KonsumentInnen – zum siebten Mal gemeinsam für gesundes Essen, eine bäuerlich-ökologischere Landwirtschaft und fairen Handel. Im Jahr der Bundestagswahl wollen wir die Agrar- und Ernährungswende zum zentralen politischen Thema machen. (…) Wir wollen Bauernhöfe statt Agrarindustrie! Wir wollen gesundes Essen! Wir wollen Demokratie statt Konzernmacht! Wir brauchen gesundes Essen für alle!...“ Aufruf mit Forderungen und mehrsprachige Grundinformationen auf der Aktionsseite externer Link zur Demonstration am 21.01.2017 ab 12 Uhr am Potsdamer Platz, Berlin. Aus dem Kreis unserer Kooperationspartner rufen u.a. dazu auf ALSO – Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, FIAN und das Inkota-Netzwerk – siehe deren Aufrufe im Beitrag

16. Branchen » Rüstungsindustrie und -exporte

Strukturwandel nutzen! Konversion von Rüstungsbetrieben ist kein Selbstläufer

„Angesichts einer Debatte um Aufrüstung und die „Normalität“ von Auslandseinsätzen mag es anachronistisch wirken, eine aktive Konversionspolitik zu fordern, dennoch gibt es gute Gründe auch dieses Feld im Auge zu behalten. Konversionsdebatten können helfen, bereits gemachte Fehler nicht zu wiederholen und einen Wandel zu einer friedlichen Wirtschaft von Grund auf erfolgreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere deshalb, da sich aktuell ein Strukturwandel in der Rüstungsindustrie vollzieht, der genutzt werden sollte, um Arbeitsplätze dauerhaft und unumkehrbar in den Bereich der zivilen Produktion zu überführen. Denn nur wenn diese Ziele verwirklicht werden, kann von einem erfolgreichen Konversionsprozess gesprochen werden. Unter Konversion wird gemeinhin eine Umwandlung von militärischen Gütern, Flächen und Produktionen in zivile verstanden. Der Beitrag hier beschränkt sich auf die Diskussion der Konversion von Rüstungsbetrieben in zivile Betriebe…“ Artikel von Andreas Seifert vom 9. Januar 2017 bei IMI-Analyse 2017/01 externer Link

17. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Entlohnung » Lohnungleichheit bei Männern und Frauen » Dossier: Lohngerechtigkeitsgesetz

[BMFSFJ] Frauen und Arbeitswelt: Lohngerechtigkeit

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen hat vielschichtige Ursachen. Sie kann nur im Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen verringert werden. Ein wichtiger Baustein ist das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. (…) Um die Lohnlücke zu schließen, will die Bundesregierung mit diesem Gesetz nach dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ mehr Transparenz in die Gehälter bringen. Dafür sieht der Gesetzentwurf folgende Bausteine vor: 1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. 2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. 3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar. 4. Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe. (…) Flankierend zum Gesetzesvorhaben zur Lohngerechtigkeit will die Bundesregierung eine Initiative gemeinsam mit den Tarifpartnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen zu erkennen und zu überwinden. Ein erster Schritt ist der Sozialpartnerdialog, der mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gestartet wurde. Dadurch soll weiteres Engagement auf einer untergesetzlichen Ebene zusammen mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften ermöglicht werden…“ Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. Januar 2017 externer Link

  • Nun können wir es also wissen, aber nicht ändern… Der DGB sieht es genauso (stellvertretend für breite Kritik an dem Placebo-Gesetz): Elke Hannack: Bundestag muss Lohngerechtigkeitsgesetz verbessern
    „Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin: „Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bundesregierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz (…) Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt. (…) Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“ DGB-Pressemitteilung vom 11. Januar 2017 externer Link

18. Politik » Europäische Union » Europäische Wirtschaftspolitik » Dossier: CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada

Bundesverfassungsgericht: Weitere Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos

„Die Antragsteller haben sich mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) gewandt. Sie wollten erreichen, dass die nach ihrer Auffassung nicht beachteten Maßgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 (…) eingehalten werden. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgaben vor der Zustimmung zu den Beschlüssen über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung von CETA umgesetzt hat.“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 2/2017 vom 12. Januar 2017 zum Beschluss vom 7. Dezember 2016 externer Link

  • Uns in der Begründung zum Beschluss 2 BvR 1444/16, 2 BvE 3/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16 externer Link vom 7. Dezember 2016 besonders wichtig: „… 1. a) Eine einstweilige Anordnung, die dem deutschen Vertreter im Rat die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung untersagt hätte, hätte dazu geführt, dass es zu dem ursprünglich für den 18. Oktober 2016 vorgesehenen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht gekommen wäre. Folge einer antragsgemäß erlassenen einstweiligen Anordnung wäre jedenfalls ein vorläufiges Scheitern des Vertragswerks gewesen, das nur unter den Voraussetzungen, dass alle Vertragsparteien zu Nach- oder Neuverhandlungen bereit gewesen wären und diese auch zu einem für alle Vertragsparteien akzeptablen Ergebnis geführt hätten, nicht endgültig gescheitert wäre. Die sich aus einer derartigen Entscheidung ergebenden Nachteile hat der Senat als überaus schwer eingeschätzt, da eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert worden wäre, erheblich in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingegriffen und sich dies voraussichtlich negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt ausgewirkt hätte. (…) Zwar könnte sich der Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung im Hauptsacheverfahren als Ultra-vires-Akt herausstellen, da es der Europäischen Union hinsichtlich einiger von CETA erfasster Sachmaterien möglicherweise an einer entsprechenden Vertragsschlusskompetenz fehle und mit CETA darüber hinaus Hoheitsrechte auf das Gerichts- und das Ausschusssystem weiterübertragen werden sollten. Auch erscheine es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ausgestaltung des in CETA vorgesehenen Ausschusssystems die Grundsätze des Demokratieprinzips als Teil der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität des Grundgesetzes berühren könnte. (…) 2. Diese Risiken haben sich nach Auffassung des Senats jedoch durch unterschiedliche Vorkehrungen zumindest für die Dauer der vorläufigen Anwendung praktisch ausschließen lassen…“ Unser Kommentar dazu: Die Frage ist jedoch, ob solche Grundgesetzinterpretation überhaupt verfassungskonform ist, da durch Art. 79 Abs. 3 GG eigentlich grundsätzlich jede Gefährdung des Demokratieprinzips ausgeschlossen ist und folglich hier eine höchstrichterliche Abwägung im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung nicht möglich ist; gerade beim Demokratieprinzip hat die Bundesregierung laut Grundgesetzt keine „Gestaltungsfreiheit“

19. Interventionen » Antifaschismus und die neuen alten Rechten » alte und neue Nazis sowie Alltagsrassismus » Offener Rechtsruck und Gegenbewegung

Repräsentationen fremder Männlichkeit und die restriktive Bearbeitung der „Flüchtlingskrise“

In der Bevölkerung sowie Teilen der Politik gab es überraschend positive Reaktionen, als im Sommer 2015 tausende geflüchtete Menschen die österreichischen Grenzen überquerten. Doch diese positive Sicht sollte nicht lange unwidersprochen bleiben und bald wurde mit der Durchsetzung neuer, restriktiver Maßnahmen gegen Flüchtlinge begonnen. Wie ist es der Politik nach einem kurzen Moment der relativen Bewegungsfreiheit gelungen, wieder Handlungsmacht zu erlangen? Wie wurde Zustimmung zu Restriktionen hergestellt und Solidarität mit den Geflüchteten delegitimiert? In diesem Beitrag soll gezeigt werden, dass spezifische Bilder „fremder Männlichkeit“ eine wichtige Ressource darstellten, um Geflüchtete als Gefahr für die Gesellschaft zu porträtieren und die Notwendigkeit restriktiver Maßnahmen zu argumentieren…“ Beitrag von Paul Scheibelhofer vom 11. Jänner (Januar) 2017 beim Blog arbeit-wirtschaft.at externer Link – auch für Deutschland zutreffend

20. Interventionen » Wirtschaftspolitische Gegenwehr: Krisen und der alltägliche Kapitalismus » Initiativen der Linken zur Finanz- und Wirtschaftskrise » Dossier: Kommst Du mit ins Gefahrengebiet? Hamburg: Gipfel der G20 7./8. Juli 2017

Auf Gewalt angelegt: Zum G-20-Gipfel setzt Hamburgs Bürgermeister Scholz auf Eskalation. Das Bündnis gegen das Treffen debattiert über Protestformen

Ein Sammelknast in einer früheren Großmarkthalle und eine Art Schnellgericht gleich nebenan – damit rüsten Hamburgs Behörden sich für den G-20-Gipfel am 7. und 8. Juli in der Hansestadt. Offenbar rechnet der »rot-grüne« Senat mit massiven Krawallen und Ingewahrsamnahmen in großer Zahl…Artikel von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 12.01.2017 externer Link

  • Aus dem Text: „… Für Überraschung bei Gipfelgegnern und -befürwortern sorgte Hamburgs DGB-Landesvorsitzende Katja Karger mit einem Plädoyer für den Gipfel. »Mir ist es lieber, dass die alle miteinander reden, als dass sie sich beschießen«, sagte sie laut Hamburger Abendblatt vom Dienstag. Der DGB habe »die einmalige Chance, auf so einem Gipfel faire Arbeitsbedingungen zu thematisieren«. Das sieht van Aken anders: »Ich habe Verständnis dafür, dass der DGB den Gipfel nutzen möchte, um sich für Arbeitnehmerrechte einzusetzen, es ist aber blauäugig, von einer solchen Showveranstaltung hier substantielle Fortschritte zu erwarten.« (…) Für die meisten linken Gipfelgegner dürfte außer Frage stehen, dass Protest nur beim Gipfel selbst und nicht eine Woche vorher Sinn macht. Europa- und bundesweit wird bereits seit Monaten für das Wochenende vom 7. und 8. Juli mobilisiert, am 28. Januar auch in der Hauptstadt auf der »1. Berliner Anti-G-20-Vollversammlung«…

21. Interventionen » Kampf um Grundrechte » Kommunikationsfreiheit und Datenschutz » Überwachung und Datenschutz

Die Umfrage zum Datenschutztag 2017

… Immer mehr Kameras in den Städten, Gesichtserkennung, Vorratsdatenspeicherung, Staatsschutzgesetz, Staatstrojaner und das neue BND-Gesetz sorgen dafür, dass keiner unserer Schritte unbemerkt bleibt. Terrorismus und Kriminalität werden als Gründe für die anlasslose Überwachung unbescholtener Bürger herangezogen, obwohl es in den EU-Ländern mit den engsten Überwachungsnetzen, wie etwa Frankreich, keine nachweislichen Erfolge in der Terrorbekämpfung gab. Wir wollen gerne wissen, wie Sie sich dabei fühlen. Wir möchten Ihnen aber auch eine Stimme geben. 16 Fragen, 16 Antworten und 16 Mal die Möglichkeit, Ihre Stimme zu erheben. Es ist unser Ziel, die größte Meinungsumfrage zum Datenschutz im deutschsprachigen Raum durchzuführen und diese jedes Jahr im Jänner, anlässlich des Welt-Datenschutztages (World Privacy Day) zu wiederholen. Helfen Sie uns dabei. Durch Ihre Stimme geben Sie uns die Kraft, für Ihre Interessen einzutreten…Umfrage-Projekt von Digitalcourage, Epicenter.Works und Surfboard Holding BV (Startpage.com) externer Link, dort Umfrage und Infos

22. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung

PRO ASYL zur Asylstatistik 2016 des Bundesamtes

Der drastische Rückgang neuankommender Asylsuchender ist nicht das Ergebnis einer Verbesserung der Verhältnisse in den Herkunftsländern sondern einer rigorosen Abschottungspolitik. Die vorläufige Asyljahresstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2016 weist einen drastischen Rückgang der Zugangszahlen Asylsuchender aus. Den 890.000 Zugängen des Jahres 2015 stehen im Jahr 2016 lediglich 280.000 Asylsuchende gegenüber, ein Rückgang von 68,5%. Rund zwei Drittel kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea, also Kriegs- und Krisenstaaten, in denen massive Menschenrechtsverletzungen seit vielen Jahren an der Tagesordnung sind. Damit ist nach Auffassung von PRO ASYL deutlich, dass hier die Schutzbedürftigkeit in den meisten Fällen auf der Hand liegt. Umso besorgter stimmt es, dass Bundesinnenminister de Maizière anlässlich der Vorstellung der aktuellen Zahlen darauf hinwies, man werde versuchen, die unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den einzelnen EU-Staaten anzugleichen, was einen Versuch darstellt, die Senkung der aktuell relativ hohen deutschen Quoten ins Auge zu fassen…Presse­mitteilung von und bei Pro Asyl vom 11.01.2017 externer Link

  • Aus dem Text: „… Die relativ hohe Schutzquote kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die von de Maizière initiierte Linie des härteren Umgangs mit Asylsuchenden aus Afghanistan beim Bundesamt umgesetzt wird und relativ große Zahlen Betroffener produziert. Cirka 40% der afghanischen Asylanträge wurden abgelehnt (rund 25.000), gegenüber 22,3% im Vorjahr – ohne dass sich die Sicherheitslage dementsprechend verbessert hätte, im Gegenteil (…) Mit der restriktiven Entscheidungspraxis des Bundesamtes wird Abschiebungen, die im Dezember begonnen haben, der Weg bereitet. Auffällig ist auch, dass rund 25% der Schutzberechtigten im Jahre 2016 nur noch subsidiären Schutz erhielten, gegenüber 0,7% im Vorjahr. Vier von fünf Betroffenen stammen aus Syrien. Hier ist die Entscheidungspraxis des Bundesamtes den Vorgaben der Politik geschuldet, die die Familienzusammenführungen für diese Personengruppe durch eine Gesetzesänderung im letzten Jahr für bis zu zwei Jahre ausgesetzt hat…

23. Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » antirassistische Initiativen und Kämpfe der MigrantInnen » Aktion von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern im Rhein-Neckar Raum: Aufruf für „Ferien nach der Flucht!“

Im August/September 2016 „Ferienwochen nach der Flucht“ im NFH Elmstein im Pfälzerwald

Eine Spendenaktion, die von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern im Rhein-Neckar-Raum (=Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen) initiiert wurde, ermöglichte im Sommer 80 aus den Kriegs- und Hungergebieten Asiens und Afrikas Geflüchteten je eine Woche Erholung im NFH Elmstein/Pfalz. Kinder mit ihren Eltern sowie unbegleitete Jugendliche konnten nach all den Strapazen der Flucht die Ruhe und Sicherheit der Pfälzer Landschaft mit ihren Wäldern und Tälern genießen…“ Der Abschlussbericht von Anton Kobel bei ver.di Rhein-Neckar externer Link

Arbeitsfreies Wochenende wünscht die LabourNet-Redaktion – aber auch ein lesereiches, denn passend zum ungemütlichen Wetter ist nicht nur unser Newsletter heute etwas länger, auch die Anzahl der Beiträge grösser, die darin keinen Platz fanden und zum Stöbern auf der Homepage einladen…

 


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Streikendes Haus

Eine Innenansicht der Bewegung gegen die Privatisierung von Wohnraum, Zwangsräumungen und unbezahlbare Mieten in Warschau, Polen. Wir sehen Hausbesetzer_innen des sozialen Zentrums Syrena, die gegen die Privatisierung von Wohnraum durch Immobilienunternehmen kämpfen. Sie begreifen sich als zweite Welle von Hausbesetzer_innen. Die erste Welle waren jene Warschauer_innen, die nach der Zerstörung der Stadt durch die deutsche Reichswehr nach Kriegsende 1945 beschädigte Gebäude übernahmen und sie wieder instandsetzten. Dadurch schufen sie den Immobilienreichtum, der heute privatisiert wird – ein Prozess, der zu hohen Mieten und Zwangsräumungen führt.Video bei labournet.tv externer Link (polnisch mit dt. UT | 29 min|2016)


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