Mobbing am Arbeitsplatz: Arbeitslosengeld ohne Kündigung

„Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit. Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte, meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung…“ Agenturmeldung vom 7. November 2016 bei taz online externer Link

  • Dieser Fall ist nicht unbedingt beispielhaft, weil er nur darauf hinausläuft, dass jemand, der kein Gehalt mehr bekommt ALG I ohne Sperrfrist beziehen kann, statt dass der AG das Gehalt für die Zeit der Freistellung zahlen muss. Überhaupt hat so der AG mit seinen Mobbing Erfolg gehabt: Er ist die Betroffene ohne Nachteile los geworden. Außerdem ist das eher ein „alter Hut“: Eigenkündigung wegen Mobbing rechtfertigt keine Sperrfrist, weil ein besonderer Grund vorliegt…
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