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Keine Verhältnisse wie beim DGB: In Indien urteilt der Oberste Gerichtshof, Zeitarbeiter müssen denselben Lohn erhalten!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!Am 26. Oktober entschied der Oberste Gerichtshof Indiens eine Revisionsklage von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Bundesstaaten Punjab und Haryana – die dortigen Landesgerichte hatten die Klage auf „Gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ abgelehnt: Diese Urteil hat der Oberste Gerichtshof nunmehr für unzutreffend erklärt. Da Indien internationale Konventionen unterzeichnet habe, die auf Anti-Diskriminierung in der Wirtschaft abzielten, müsse dies auch getan werden – da niemand davon ausgehen könne, dass irgend jemand freiwillig für weniger Lohn arbeite als andere, die dieselbe Arbeit tun. Der Artikel „Contractual staff must get at par wages: Supreme Court“ von Bhadra Sinha am 27. Oktober 2016 in der Hindustan Times externer Link berichtet auch noch, dass die Richter in ihrem Urteil unterstrichen, dies gelte für jede und jeden einzelnen ZeitarbeiterIn. Siehe dazu auch einen Beitrag über einen (vorauseilenden) Schritt der Landesregierung von Punjab, 30.000 ZeitarbeiterInnen als normale Staatsbedienstete zu übernehmen…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=106268
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