Überbrückungsgeld statt Hartz IV für Ausländer: Verfassungswidrig

„EU-Ausländer sollen von Hartz IV ausgeschlossen werden“, titelten im April die Medien. Tatsächlich plant die Bundesregierung ein Gesetz, nach dem auch EU-Ausländer erst nach fünf Jahren bei Sozialleistungen wie Hartz IV mit Inländern gleichgestellt werden. Stattdessen soll es „Überbrückungsleistungen“ geben. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des DGB zeigt jetzt: Das verstößt gegen das Grundgesetz. (…) Das Gutachten der beiden Sozialrechtlerinnen Prof. Dr. Stamatia Devetzi von der Hochschule Fulda und Prof. Dr. Constanze Janda von der SRH Hochschule Heidelberg zeigt: Überbrückungsleistungen für ausländische Personen, die vom Grundsicherungsbezug (Hartz IV) ausgeschlossen werden, verstoßen gegen das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz, das sich aus den Grundgesetzartikeln 1 und 20 ergibt. Denn der Staat würde sich damit von jedweder Verantwortung für diesen Leistungsanspruch, der die Gewährleistung der entsprechenden Grundrechte garantiert, freisprechen – so das Gutachten. (…) Auch Eltern von Kindern aus anderen EU-Ländern, die hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, und die nach diesem Artikel der EU-Verordnung ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, sollen von Sozialleistungen wie der Grundsicherung ausgeschlossen werden. Diese geplante Regelung sei weder europarechtskonform noch sei sie mit dem Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz, die das Grundgesetz garantiert, vereinbar, schreiben die Gutachterinnen.“ DGB-Pressemitteilung vom 5. August 2016 externer Link mit Download des Gutachtens „Verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte der Überbrückungsleistungen und des Leistungsentzugs von Eltern bei bestehendem Aufenthaltsrecht der Kinder“ externer Link

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