Auf gute Nachbarschaft: Mit der Hartz-IV-Reform wird der Datenschutz von Beziehern geschleift. Auch Dritte will man zur Auskunft verpflichten. Und wer nicht petzt, dem droht ein Bußgeld

Vorsicht Schnüffler!„Am Montag tritt die Ende Juni vom Bundestag verabschiedete Hartz-IV-Reform in Kraft. Ausgenommen sind vorläufig nur einige Verfahrensvorschriften. Bei den mehr als 50 Einzeländerungen des Gesetzes blieben die seit Jahren scharf kritisierten Sanktionen unberücksichtigt. Neue Kann-Bestimmungen und Repressionsmöglichkeiten erhöhen den Druck auf Leistungsbezieher. Übersichtlicher wird der Paragraphendschungel im Sozialrecht nicht. Mit der Gesetzesnovelle hat die Bundesregierung vor allem die den Beziehern zugedachten Pflichten verschärft. (…) Der Datenschutz wird weiter ausgehebelt. Automatische Abgleiche mit anderen Behörden und Geldinstituten können nun monatlich statt bislang vierteljährlich erfolgen – sogar bei Familienmitgliedern, die selbst keine Leistung erhalten. Zudem wird in der Reform konkretisiert, dass vom Jobcenter bestellte medizinische oder psychologische Gutachter sämtliche Patientendaten ungefragt ans Amt übermitteln dürfen. Ebenso werden Bußgeldvorschriften für Dritte ausgeweitet. Heißt: Einem Vermieter oder Nachbarn, der dem Jobcenter auf Anfrage eine falsche oder keine Auskunft über den Bezieher gibt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 30. Juli 2016 externer Link. Siehe zum Hintergrund: Die Vereinfachung der Verfolgungsbetreuung ab 1. August 2016

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=101971
nach oben