Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird…“ Grundinformationen beim CorA-Netzwerk externer Link (Netzwerk Unternehmensverantwortung (”Corporate Accountability”)). Siehe dazu die Petition und weitere Informationen:

  • Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen? New
    „… Vor drei Jahren hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen. Jetzt hat sie im Rahmen dieses Aktionsplans dazu laut Auswärtigem Amt einen Fragebogen an 1800 Firmen geschickt. Die Teilnahme ist freiwillig. In einem Jahr soll dann nochmal befragt werden, danach gibt es einen Bericht – und möglicherweise neue Gesetze. Gefragt wird unter anderem, ob die Firmen Leitlinien in Sachen Menschenrechte haben und was bei Verstößen passiert. (…) Deutsche Unternehmen stehen immer wieder in der Kritik, nicht genug darauf zu achten, unter welchen Bedingungen ihre Produkte im Ausland hergestellt werden. Oft wird darauf verwiesen, dass Subunternehmer zuständig seien und nicht die Firma selbst. Die Bundesregierung will, dass 2020 mindestens die Hälfte aller größeren deutschen Unternehmen nachweisen können, dass sie grundsätzlich Menschenrechte einhalten. Dabei geht es um fünf Kernelemente: Es muss beispielsweise eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte geben und eine Anlaufstelle, an die sich Mitarbeiter wenden können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Dazu muss es regelmäßige Berichte geben. (…) Nichtregierungsorganisationen bemängeln, dass es für deutsche Unternehmen keine verpflichtenden Gesetze gibt, die dafür sorgen, dass die Menschenrechte nicht nur in Deutschland, sondern auch in der internationalen Lieferkette eingehalten werden…“ Bericht von Tina Howard 29. Juli 2019 beim Deutschlandfunk Nova externer Link Audio Datei (Audiolänge: ca. 4 Min.)
  • Industrie und Menschenrechte: Deutsche Politik bremst UN-Standards aus 
    Die UN haben einen Plan geschnürt, damit Konzerne Rohstoffe nach menschenwürdigen Standards importieren. Den soll auch Deutschland umsetzen, doch über das Wie streitet die Politik. (…) Kritiker bemängeln: In Deutschland gibt es noch immer kein verbindliches Gesetz, das Unternehmen für die Wahl ihrer Zulieferer im Ausland in die Pflicht nimmt. Kohle, Kupfer, Kobalt – die deutschen Firmen müssen noch nicht einmal angeben, von welchen Zulieferern sie ihre Rohstoffe beziehen. Geschäftsgeheimnis, zu viel Bürokratie – so lauten die Argumente. Der sogenannte Nationale Aktionsplan (NAP) sollte das ändern und die UN-Leitprinzipien für Menschenrechte und ökologische Standards in Deutschland umsetzen. Doch der droht zahnlos zu bleiben (…) Zu diesem Überprüfungs- oder Monitoring-Prozess gehört ein Fragebogen zum Thema Menschenrechte und ökologische Standards. Der hätte eigentlich Anfang Mai an deutsche Unternehmen gehen sollen. Doch nach Informationen des NDR ist diese Umfrage wegen des Streits zwischen den Ministerien bis auf unbestimmte Zeit verschoben. (…) Da seien andere Länder schon sehr viel weiter: Frankreich, England, die skandinavischen Länder, selbst die USA hätten schon mehr erreicht als Deutschland…“ NDR-Beitrag von Elisabeth Weydt und Kai Küstner vom 24.05.2019 bei tagesschau.de externer Link
  • Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte: Schäuble gibt Industrielobby nach
    „… Über den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist innerhalb der Koalition ein heftiger Streit entbrannt. Das CDU-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) will Auflagen für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Auslandsgeschäften um jeden Preis verhindern. Das geht aus BMF-Dokumenten hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegen. Aus dem zwischen fünf beteiligten Ministerien unter Federführung des Auswärtigen Amtes abgestimmten Entwurf für den Aktionsplan will das Finanzministerium alles streichen lassen, was Firmen verpflichten könnte, ihre menschenrechtliche Verantwortung in der Produktions- und Lieferkette wahrzunehmen. (…) Das Ressort von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt schon den Begriff „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ kategorisch ab. Auch eine Verbindlichkeit für bundeseigene Unternehmen will das BMF verhindern, sondern lediglich den Bedarf einer „Empfehlung“ prüfen, wie die „Korrekturen“ des NAP-Entwurfes durch das Finanzministerium zeigen. (…) Zudem will das BMF die Androhung einer gesetzlichen Verpflichtung von Privatunternehmen nicht akzeptieren. Es fordert stattdessen, die durch einen Aktionsplan für Firmen entstehenden Belastungen zu überprüfen. Nach dem Willen des Ministeriums soll es auch keine verbindlichen Menschenrechtsauflagen als Bedingung für öffentliche Aufträge und die Außenwirtschaftsförderung geben. Gegen die Intervention aus dem Hause Schäuble regt sich scharfer Protest. „Die Änderungen des Bundesfinanzministeriums verwässern einen ohnehin schon schwachen NAP“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. (…) Die Streichliste des BMF, die die Abstimmung nun weiter verzögert, trage „die Handschrift der Wirtschaftsverbände und nicht einer Regierung, die Fluchtursachen minimieren will“, erklärte Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin des Entwicklungshilfswerkes Brot für die Welt…“ Bericht von Tobias Schwab vom 27. Juli 2016 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link

  • Petition: Menschenrechte vor Profit
    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und sehr geehrter Herr Vizekanzler Sigmar Gabriel,
    wir fordern Sie auf, deutsche Unternehmen zu verpflichten, auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Der geplante Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte muss gesetzliche Regelungen vorsehen, die:

    • deutsche Unternehmen verpflichten, mögliche negative Folgen ihrer Auslandgeschäfte für die Menschenrechte zu untersuchen, ihnen aktiv entgegenzuwirken und transparent darüber zu berichten;
    • Opfern die Möglichkeit geben, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen, wenn deutsche Unternehmen ihre Menschenrechte im Ausland missachten;
    • die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Außenwirtschafsförderung nur zulassen, wenn Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden…“
      Unterschriftensammlung von und beim CorA-Netzwerk externer Link (Netzwerk Unternehmensverantwortung (”Corporate Accountability”)) – dorf Informationen zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=101824
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