EU-Terrorismusrichtline: Blinder Aktionismus gegen Freiheit und Grundrechte

… Der Innenausschuss (LIBE) des Europäischen Parlaments (EP) hat heute (4.7.16) über die geplante Terrorismusrichtlinie abgestimmt und damit zugleich seine Position für die nun folgenden Trilog-Verhandlungen festgelegt. Schon der ursprüngliche Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wurde unter dem Eindruck der Anschläge von Paris im vergangenen November im Schnellverfahren ohne Folgenabschätzung erstellt. Obwohl bislang keinerlei Nachweise über Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit der dort vorgesehenen Anti-Terror-Maßnahmen vorliegen, votierte der Ausschuss nun sogar für eine deutliche Verschärfung des Kommissionsvorschlags. Nach dem LIBE-Beschluss soll es neben Netzsperren künftig auch mehr Überwachung innerhalb und außerhalb des Netzes geben…Beitrag bei der Digitalen Gesellschaft vom 4. Juli 2016 externer Link. Neu:

  • Einigung bei EU-Terror-Richtlinie: Massive Auswirkungen auf Grundrechte
    „… Die europäische Anti-Terrorismus-Richtlinie wurde heute in den Trilogverhandlungen von Rat, Kommission und Parlament beschlossen. Sie soll dem europäischen Parlament entweder am 30. November oder Mitte Dezember vorgelegt werden. Die EU-Kommission brachte die Richtlinie nach den Anschlägen von Paris in den politischen Prozess ein, sie wird im Schnellverfahren hinter verschlossenen Türen ohne die normalerweise übliche Folgenabschätzung bearbeitet. Die neue Richtlinie wirft hinsichtlich der Definition von Terrorismus und den in ihr enthaltenen Maßnahmen dagegen schwerwiegende Fragen auf…Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 18.11.2016 externer Link. Aus dem Text:

    • … Die Richtlinie liefert eine vage und weite Definition von Terrorismus. Punkte in ihr lassen sich auch so deuten, dass ziviler Ungehorsam oder Aktionen, beispielsweise von Greenpeace, als Terrorismus definiert werden könnten, da ein wirtschaftlicher Schaden schon hinreichende Bedingung sein kann. (…) Auf Ebene des Internets sieht die Richtlinie vor, dass Inhalte, die öffentlich zu einer terroristischen Straftat (nach der viel zu weit gefassten Definition) aufrufen, zu löschen sind. Können diese Inhalte nicht gelöscht werden, steht es den Mitgliedsstaaten frei, den Zugang zu den Inhalten zu blockieren. (…) Gegen Terrorismus nach der weiten Definition sollen alle möglichen Formen der Überwachung möglich sein. Die Richtlinie schließt den Einsatz von EU-Staatstrojanern mit ein…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100775
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