Freie Journalistinnen und Journalisten: Fest oder frei? Statusfragen: Frei, fest frei, Pauschalist oder doch scheinselbstständig?

„Es rumort in den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen: Der Zoll, der ebenso wie die Rentenversicherung Arbeitsverhältnisse überprüft, hat mal ganz genau in die Bücher diverser Medienhäuser geschaut. Es geht um die Frage, ob jemand, der regelmäßig für den Verlag arbeitet, in Dienstplänen auftaucht und maßgeblich am Erscheinen von Publikationen beteiligt ist, tatsächlich „frei“ sein kann oder am Ende des Tages nicht doch abhängig beschäftigt ist. Stellt der Zoll „Scheinselbstständigkeit“ fest, dann stehen die Verlage vor hohen Nachforderungen für die entgangenen Sozialversicherungsabgaben (z.B. in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung) samt Strafzahlungen. Die Verlage müssen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile nachzahlen. Denn mit den vermeintlich „Freien“ haben sie das Problem der Sozialabgaben bisher für sich sehr günstig auf die Künstlersozialkasse (KSK) und damit zumindest zum Teil auf den Steuerzahler abgewälzt…“ Rechtsinfos der dju in ver.di externer Link (ohne Datum)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100584
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